Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bei Arbeits­lo­sig­keit oder Eltern­zeit

Ein Tablet zeigt medizinische Daten, umgeben von Medikamenten und einem Stethoskop, symbolisiert moderne Gesundheitsanalyse.

Lese­zeit: 9 Minu­ten

Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Wenn du pri­vat ver­si­chert bist, bleibst du grund­sätz­lich auch wäh­rend Arbeits­lo­sig­keit oder Eltern­zeit in der PKV.
  • Bei Arbeits­lo­sig­keit über­nimmt die Agen­tur für Arbeit einen Zuschuss zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung, aber nicht immer den vol­len Bei­trag.
  • Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kannst du wie­der in die GKV wech­seln, etwa bei Arbeits­lo­sen­geld I und Pflicht­ver­si­che­rung.
  • Wäh­rend der PKV in der Eltern­zeit zahlst du dei­ne Bei­trä­ge grund­sätz­lich wei­ter selbst, es gibt jedoch Ent­las­tungs­mög­lich­kei­ten.
  • Fami­li­en­ver­si­che­rung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht, des­halb ist Pla­nung vor Eltern­zeit oder Job­wech­sel beson­ders wich­tig.

War­um PKV in Lebens­pha­sen wie Eltern­zeit oder Arbeits­lo­sig­keit wich­tig wird

Solan­ge dein Ein­kom­men sta­bil ist, ist die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung oft unkom­pli­ziert. Pro­ble­ma­tisch wird es für vie­le erst in Lebens­pha­sen, in denen das Ein­kom­men sinkt oder ganz weg­fällt. Dazu gehö­ren vor allem Arbeits­lo­sig­keit, Eltern­zeit oder län­ge­re Teil­zeit.

Gera­de dann zeigt sich, ob dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung lang­fris­tig zu dei­ner Lebens­pla­nung passt. Vie­le wis­sen nicht genau, wie sich die PKV in die­sen Situa­tio­nen ver­hält. Dabei ist das Sys­tem klar gere­gelt, nur oft wenig bekannt.

Grund­prin­zip: PKV bleibt bestehen, auch ohne Ein­kom­men

Ein wich­ti­ger Unter­schied zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist, dass dei­ne PKV nicht auto­ma­tisch endet, wenn sich dei­ne beruf­li­che Situa­ti­on ändert.

Wenn du pri­vat ver­si­chert bist, bleibst du grund­sätz­lich auch pri­vat ver­si­chert. Dein Bei­trag hängt nicht vom Ein­kom­men ab, son­dern vom Tarif. Das bedeu­tet: Auch ohne Gehalt musst du den Bei­trag wei­ter­hin zah­len.

Gleich­zei­tig gibt es ver­schie­de­ne Zuschüs­se und Mög­lich­kei­ten, die Belas­tung zu redu­zie­ren. Des­halb lohnt es sich, die Details zu ken­nen, bevor du in Eltern­zeit gehst oder was im Fal­le eines Job­ver­lus­tes auf dich zukommt.

PKV bei Arbeits­lo­sig­keit mit Arbeits­lo­sen­geld I

Wenn du Arbeits­lo­sen­geld I bekommst, wird geprüft, ob du wie­der in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zurück­kehrst.

Pflicht­ver­si­che­rung mög­lich

Wenn du Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I hast und zuvor pri­vat ver­si­chert warst, wirst du in vie­len Fäl­len wie­der pflicht­ver­si­chert in der GKV. Das pas­siert vor allem dann, wenn du unter der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegst und kei­ne Befrei­ung greift.

In die­sem Fall über­nimmt die Arbeits­agen­tur dei­ne Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung voll­stän­dig.

Wei­ter­hin PKV mög­lich

Du kannst aber auch in der PKV blei­ben, wenn du dich von der Ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en lässt. Dann bekommst du von der Arbeits­agen­tur einen Zuschuss zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Die­ser Zuschuss ori­en­tiert sich an dem Betrag, der für die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt wür­de. Er deckt oft nur einen Teil des PKV-Bei­trags ab. Den Rest musst du selbst zah­len.

Des­halb ist die­se Ent­schei­dung finan­zi­ell rele­vant und soll­te gut über­legt sein.

Wann du auto­ma­tisch wie­der in die GKV kommst

Du wirst in der Regel auto­ma­tisch wie­der gesetz­lich ver­si­chert, wenn:

  • du Arbeits­lo­sen­geld I erhältst
  • dein vor­he­ri­ges Ein­kom­men unter­halb der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt
  • du kei­nen Antrag auf Befrei­ung stellst

Wenn du wie­der einen Job über der Gren­ze auf­nimmst, kannst du spä­ter erneut in die PKV wech­seln. In die­ser Zeit kannst du eine Anwart­schaft für die PKV bean­tra­gen, so dass du spä­ter wie­der ohne Gesund­heits­prü­fung in die PKV wech­seln kannst.

Die­se Pha­se kann also als eine Art Über­gang funk­tio­nie­ren, ohne dass du dei­nen pri­va­ten Ver­si­che­rungs­schutz kom­plett ver­lierst.

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PKV bei Bür­ger­geld

Wenn du Bür­ger­geld erhältst, ist die Situa­ti­on anders.

Du bleibst grund­sätz­lich pri­vat ver­si­chert, aber der Staat zahlt einen Zuschuss zu dei­ner PKV. Die­ser Zuschuss reicht oft nicht für den vol­len Bei­trag. Des­halb gibt es in der PKV spe­zi­el­le Tari­fe, etwa den Basis­ta­rif, der sich an der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ori­en­tiert. Gene­rell kannst du auch in einen nied­ri­ge­ren Tarif wech­seln und spä­ter wie­der erhö­hen. Oder aber auch die Wahl einer Selbst­be­tei­li­gung kann dir dabei hel­fen, die Bei­trä­ge in die­ser Zeit zu über­brü­cken.

Die­se Optio­nen kön­nen hel­fen, die Bei­trä­ge deut­lich zu sen­ken, ohne dass du den Ver­si­che­rungs­schutz ver­lierst.

PKV in der Eltern­zeit: Was sich finan­zi­ell ändert

Wäh­rend der Eltern­zeit bleibst du eben­falls pri­vat ver­si­chert. Anders als in der GKV gibt es kei­ne bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung.

Das bedeu­tet: Du zahlst dei­ne PKV-Bei­trä­ge grund­sätz­lich selbst wei­ter, auch wenn du kein Gehalt erhältst.

Das kann über­ra­schend sein, vor allem für Paa­re, bei denen ein Eltern­teil gesetz­lich ver­si­chert ist und der ande­re pri­vat.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten aber auch in die­ser Zeit Bau­stei­ne an, bei denen ein Teil der Mehr­kos­ten von der PKV über­nom­men wird. Hier lohnt es sich den Bera­ter oder die Ver­si­che­rung ein­mal dar­auf anzu­spre­chen.

Zuschüs­se in Eltern­zeit und Teil­zeit

Wenn du wäh­rend der Eltern­zeit in Teil­zeit arbei­test, kannst du wei­ter­hin einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur PKV erhal­ten. Vor­aus­set­zung ist, dass dein Arbeit­ge­ber dich wei­ter­hin beschäf­tigt.

Die­ser Zuschuss rich­tet sich nach dei­nem Ein­kom­men in der Teil­zeit­pha­se. Je gerin­ger dein Gehalt, des­to gerin­ger der Zuschuss.

Wenn du gar nicht arbei­test, ent­fällt der Arbeit­ge­ber­zu­schuss voll­stän­dig. Dann musst du den Bei­trag selbst tra­gen. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten jedoch zeit­wei­se Bei­trags­ent­las­tun­gen oder Anpas­sun­gen an.

Fami­li­en­ver­si­che­rung: Unter­schied PKV vs. GKV

Ein zen­tra­ler Unter­schied zwi­schen PKV und GKV zeigt sich bei Kin­dern.

In der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen Kin­der bei­trags­frei fami­li­en­ver­si­chert sein. In der PKV ist das nicht mög­lich. Jedes Fami­li­en­mit­glied benö­tigt einen eige­nen Ver­trag.

Das bedeu­tet nicht auto­ma­tisch höhe­re Gesamt­kos­ten, aber es macht Pla­nung wich­tig. Vor allem bei meh­re­ren Kin­dern kann sich die finan­zi­el­le Situa­ti­on stark ver­än­dern. Auch hier soll­test du dich vor­her gründ­lich dar­über infor­mie­ren.

Bei­trag redu­zie­ren in schwie­ri­gen Pha­sen

Wenn dein Ein­kom­men vor­über­ge­hend sinkt, gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, dei­ne PKV-Bei­trä­ge zu redu­zie­ren:

  • Tarif­wech­sel inner­halb dei­ner Ver­si­che­rung
  • Wech­sel in einen güns­ti­ge­ren Tarif
  • Erhö­hung des Selbst­be­halts
  • vor­über­ge­hen­der Wech­sel in einen Stan­dard- oder Basis­ta­rif

Vie­le Ver­si­cher­te ken­nen die­se Optio­nen nicht, obwohl sie erheb­lich ent­las­ten kön­nen.

Tarif­wech­sel, Ruhend­stel­lung und Optio­nen

Ein Tarif­wech­sel inner­halb dei­ner PKV ist jeder­zeit mög­lich. Du kannst in einen güns­ti­ge­ren Tarif wech­seln, ohne dei­ne Ver­si­che­rung kom­plett auf­zu­ge­ben.

Eine voll­stän­di­ge Ruhend­stel­lung gibt es nicht, aber es gibt tem­po­rä­re Anpas­sun­gen, die die Bei­trä­ge redu­zie­ren kön­nen.

Es lohnt sich, früh­zei­tig mit dei­nem Ver­si­che­rer zu spre­chen, statt erst zu reagie­ren, wenn finan­zi­el­le Pro­ble­me ent­ste­hen.

Rück­kehr in die PKV nach Job­wech­sel

Wenn du wäh­rend der Arbeits­lo­sig­keit in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung gewech­selt bist, kannst du spä­ter wie­der pri­vat ver­si­chert wer­den.

Das pas­siert auto­ma­tisch, wenn du wie­der über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze ver­dienst. Du musst dann aktiv ent­schei­den, ob du zurück in die PKV willst.

In die­ser Zwi­schen­pha­se bleibst du bei dei­ner PKV in einer Anwart­schafts­ver­si­che­rung, um spä­ter wie­der ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung in die PKV wech­seln zu kön­nen.

Häu­fi­ge Feh­ler bei PKV und Fami­li­en­pla­nung

Typi­sche Feh­ler sind:

  • Eltern­zeit nicht in die Finanz­pla­nung ein­zu­be­zie­hen
  • PKV-Bei­trä­ge im Bud­get zu unter­schät­zen
  • Kin­der­kos­ten nicht zu berück­sich­ti­gen
  • Tarif­op­tio­nen nicht zu prü­fen
  • zu spät mit der Ver­si­che­rung zu spre­chen

Die­se Punk­te las­sen sich meist ver­mei­den, wenn du früh planst.

Für wen die PKV in die­sen Situa­tio­nen sinn­voll bleibt

Die PKV kann auch bei Eltern­zeit oder Arbeits­lo­sig­keit sinn­voll sein, wenn:

  • du lang­fris­tig über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegst
  • du Wert auf medi­zi­ni­sche Qua­li­tät legst
  • du dei­ne Bei­trä­ge stra­te­gisch planst
  • du finan­zi­el­le Reser­ven hast
  • du dei­ne Vor­sor­ge lang­fris­tig struk­tu­rierst

Es geht weni­ger dar­um, ob die PKV grund­sätz­lich gut oder schlecht ist, son­dern ob sie zu dei­nem Lebens­mo­dell passt.

Fazit und Hand­lungs­emp­feh­lung

Arbeits­lo­sig­keit oder Eltern­zeit bedeu­ten nicht auto­ma­tisch, dass dei­ne PKV zum Pro­blem wird. Das Sys­tem bie­tet meh­re­re Mög­lich­kei­ten, Bei­trä­ge anzu­pas­sen oder Zuschüs­se zu erhal­ten.

Wich­tig ist, dass du dei­ne Situa­ti­on aktiv steu­erst und nicht ein­fach abwar­test. Wer früh plant, kennt sei­ne Optio­nen und nutzt Tarif­mög­lich­kei­ten, kann auch in die­sen Lebens­pha­sen sta­bil ver­si­chert blei­ben. Las­se dich hier­bei ger­ne von einem Exper­ten bera­ten, der bes­ten falls auch in der PKV ver­si­chert ist.

Wenn du aktu­ell in Eltern­zeit gehst, dei­nen Job ver­lierst oder über Fami­li­en­pla­nung nach­denkst, lohnt sich ein genau­er Blick auf dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung. Prü­fe dei­ne Bei­trä­ge, dei­ne Optio­nen und dei­ne lang­fris­ti­ge Stra­te­gie. Eine recht­zei­ti­ge Ent­schei­dung kann dir spä­ter viel Geld und Stress spa­ren

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