bAV für wen lohnt es sich? | Pra­xis­rat­ge­ber zur bAV­bAV: Für wen lohnt sich die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge wirk­lich?

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Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ermög­licht Arbeit­neh­mern, über den Arbeit­ge­ber zusätz­lich für das Alter vor­zu­sor­gen.
  • Bei­trä­ge kön­nen inner­halb der gesetz­li­chen Gren­zen steu­er- und teil­wei­se sozi­al­ab­ga­ben­be­güns­tigt aus dem Brut­to­ge­halt gezahlt wer­den.
  • Arbeit­ge­ber betei­li­gen sich je nach Gestal­tung durch einen gesetz­li­chen oder frei­wil­li­gen Arbeit­ge­ber­zu­schuss – teil­wei­se auch deut­lich dar­über hin­aus.
  • Ob sich eine bAV wirk­lich lohnt, hängt aber nicht allein von der Steu­er­erspar­nis ab. Arbeit­ge­ber­zu­schuss, Kos­ten, Anla­ge­kon­zept, Ver­trags­be­din­gun­gen, Lauf­zeit und die per­sön­li­che Situa­ti­on sind min­des­tens genau­so wich­tig.
  • Die spä­te­re Leis­tung muss eben­falls betrach­tet wer­den: Leis­tun­gen aus der bAV sind grund­sätz­lich steu­er­lich zu berück­sich­ti­gen und kön­nen bei gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­ten auch Aus­wir­kun­gen auf Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge haben.
  • Des­halb soll­te eine bAV nicht iso­liert anhand der heu­ti­gen Net­to­er­spar­nis bewer­tet wer­den, son­dern über die gesam­te Lauf­zeit.
  • Bereits bestehen­de bAV-Ver­trä­ge soll­ten regel­mä­ßig über­prüft wer­den. Nicht jeder alte Ver­trag ist auto­ma­tisch schlecht – aber auch nicht auto­ma­tisch opti­mal.

Über­blick: bAV für wen lohnt es sich?

1. Eine bAV kann beson­ders inter­es­sant sein, wenn sich der Arbeit­ge­ber an der Alters­vor­sor­ge betei­ligt und dadurch zusätz­li­ches Kapi­tal für den Arbeit­neh­mer inves­tiert wird.

2. Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­vor­tei­le kön­nen den eige­nen Net­to­auf­wand wäh­rend der Anspar­pha­se redu­zie­ren. Ent­schei­dend ist jedoch, was nach Kos­ten lang­fris­tig tat­säch­lich beim Arbeit­neh­mer ankommt.

3. Ob eine bAV sinn­voll ist, hängt von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab. Des­halb betrach­ten wir nicht nur die För­de­rung, son­dern das gesam­te Kon­zept von heu­te bis zur spä­te­ren Aus­zah­lung.

Wie funk­tio­niert eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge?

Bei der bAV wird über den Arbeit­ge­ber zusätz­li­ches Kapi­tal für die Alters­vor­sor­ge auf­ge­baut. Eine häu­fi­ge Vari­an­te ist die soge­nann­te Ent­gelt­um­wand­lung. Dabei wird ein Teil dei­nes Brut­to­ge­halts nicht an dich aus­ge­zahlt, son­dern direkt für dei­ne betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ver­wen­det. Inner­halb der jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Gren­zen kön­nen dadurch wäh­rend der Anspar­pha­se Steu­ern und teil­wei­se Sozi­al­ab­ga­ben redu­ziert wer­den. Zusätz­lich kann sich dein Arbeit­ge­ber an dei­ner Alters­vor­sor­ge betei­li­gen. Genau hier liegt einer der gro­ßen Unter­schie­de zu vie­len ande­ren For­men der Alters­vor­sor­ge: Du musst den spä­te­ren Vor­sor­ge­bei­trag unter Umstän­den nicht voll­stän­dig aus dei­nem eige­nen Net­to­ein­kom­men finan­zie­ren. Aller­dings bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch, dass jede bAV ein gutes Invest­ment ist. Denn ent­schei­dend ist nicht nur, was heu­te vom Brut­to­ge­halt ein­ge­zahlt wird. Ent­schei­dend ist, was lang­fris­tig dar­aus wird.

Für wen kann sich eine bAV beson­ders loh­nen?

Eine bAV kann für vie­le Arbeit­neh­mer inter­es­sant sein – wie attrak­tiv sie tat­säch­lich ist, hängt aber stark von den Rah­men­be­din­gun­gen ab. Beson­ders inter­es­sant kann sie sein, wenn dein Arbeit­ge­ber einen attrak­ti­ven Zuschuss leis­tet. Denn ver­ein­facht gesagt flie­ßen dann nicht nur dei­ne eige­nen Bei­trä­ge in die Alters­vor­sor­ge, son­dern zusätz­li­ches Geld dei­nes Arbeit­ge­bers. Auch ein lan­ger Anla­ge­ho­ri­zont kann von Vor­teil sein. Wer noch vie­le Jah­re bis zum Ruhe­stand hat, gibt sei­nem Vor­sor­ge­ka­pi­tal ent­spre­chend mehr Zeit, sich zu ent­wi­ckeln. Dar­über hin­aus kön­nen Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren, die auf­grund ihrer Ein­kom­mens­si­tua­ti­on eine rele­van­te steu­er­li­che bezie­hungs­wei­se sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ent­las­tung wäh­rend der Anspar­pha­se erhal­ten. Wir wür­den eine bAV aber nie­mals allein auf­grund von Alter, Ein­kom­men oder Steu­er­klas­se emp­feh­len. Die bes­se­re Fra­ge lau­tet: Wie viel kos­tet dich die bAV tat­säch­lich net­to – und wel­chen Gegen­wert bekommst du lang­fris­tig dafür?

War­um der Arbeit­ge­ber­zu­schuss so wich­tig ist

Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss kann einen erheb­li­chen Ein­fluss dar­auf haben, wie attrak­tiv eine bAV für dich ist. Bei bestimm­ten For­men der Ent­gelt­um­wand­lung ist der Arbeit­ge­ber unter den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ver­pflich­tet, einen Zuschuss zu leis­ten, soweit er durch die Ent­gelt­um­wand­lung Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein­spart. Man­che Arbeit­ge­ber gehen jedoch deut­lich dar­über hin­aus. Und genau das kann einen gro­ßen Unter­schied machen. Statt mit pau­scha­len Mus­ter­rech­nun­gen zu arbei­ten, betrach­ten wir des­halb lie­ber das Ver­hält­nis zwi­schen dei­nem tat­säch­li­chen Net­to­auf­wand und dem Betrag, der ins­ge­samt für dich inves­tiert wird. Ein ver­ein­fach­tes Bei­spiel: Ange­nom­men, du möch­test einen bestimm­ten Betrag für dei­ne Alters­vor­sor­ge zurück­le­gen. Bei einer pri­va­ten Vor­sor­ge muss die­ser Betrag grund­sätz­lich aus dei­nem bereits ver­steu­er­ten Net­to­ein­kom­men kom­men. Bei einer bAV kann ein höhe­rer Betrag in den Ver­trag flie­ßen, obwohl dein ver­füg­ba­res Net­to­ein­kom­men um einen gerin­ge­ren Betrag sinkt. Der Grund dafür kön­nen Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­ef­fek­te sowie ein zusätz­li­cher Arbeit­ge­ber­zu­schuss sein. Wie groß die­ser Unter­schied tat­säch­lich ist, lässt sich aber nicht sinn­voll mit einer pau­scha­len Zahl beant­wor­ten. Er hängt unter ande­rem von Ein­kom­men, Bei­trags­hö­he, Sozi­al­ver­si­che­rung, per­sön­li­cher Steu­er­si­tua­ti­on und Arbeit­ge­ber­zu­schuss ab. Des­halb rech­nen wir die tat­säch­li­che Situa­ti­on indi­vi­du­ell.

Sind Steu­er­vor­tei­le der wich­tigs­te Grund für eine bAV?

Nein. Eine Steu­er­erspar­nis allein macht noch kei­ne gute Alters­vor­sor­ge. Natür­lich kann die steu­er­li­che Behand­lung wäh­rend der Anspar­pha­se attrak­tiv sein. Ein Teil des Ein­kom­mens wird heu­te nicht aus­ge­zahlt, son­dern inner­halb der gesetz­li­chen Gren­zen steu­er­be­güns­tigt in die Alters­vor­sor­ge inves­tiert. Aber damit ist die Rech­nung noch nicht been­det. Denn eine seriö­se Betrach­tung muss min­des­tens zwei Zeit­punk­te berück­sich­ti­gen: Was kos­tet mich die Vor­sor­ge heu­te? Und: Was kommt spä­ter tat­säch­lich bei mir an? Leis­tun­gen aus einer bAV sind im Alter grund­sätz­lich steu­er­lich zu berück­sich­ti­gen. Je nach per­sön­li­cher Situa­ti­on kön­nen außer­dem Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung rele­vant wer­den. Gleich­zei­tig kann die Ent­gelt­um­wand­lung Aus­wir­kun­gen auf Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung haben. Des­halb hal­ten wir wenig davon, eine bAV ledig­lich mit dem Satz zu ver­kau­fen: „Du sparst heu­te Steu­ern.“ Das ist nur ein Teil der Rech­nung. Wir wol­len wis­sen, ob das Gesamt­kon­zept lang­fris­tig sinn­voll ist.

War­um Kos­ten und Anla­ge­kon­zept ent­schei­dend sind

Zwei bAV-Ver­trä­ge mit dem glei­chen monat­li­chen Bei­trag kön­nen lang­fris­tig völ­lig unter­schied­li­che Ergeb­nis­se erzie­len. Das liegt unter ande­rem dar­an, dass sich Ver­trä­ge hin­sicht­lich Kos­ten, Garan­tien, Kapi­tal­an­la­ge, Ren­di­te­chan­cen und Fle­xi­bi­li­tät unter­schei­den kön­nen. Gera­de bei lan­gen Lauf­zei­ten kön­nen Unter­schie­de bei Kos­ten und Kapi­tal­an­la­ge erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das spä­te­re Ergeb­nis haben. Des­halb schau­en wir uns bei einer bAV nicht nur den Bei­trag an. Wir prü­fen unter ande­rem:

  • Wie hoch ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss?
  • Wie hoch ist dein tat­säch­li­cher Net­to­auf­wand?
  • Wel­che Kos­ten ent­ste­hen?
  • Wie wird das Kapi­tal ange­legt?
  • Wel­che Garan­tien gibt es?
  • Wel­che Ren­di­te­chan­cen bestehen?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten hast du bei Ver­än­de­run­gen dei­ner Lebens­si­tua­ti­on?
  • Und was pas­siert vor­aus­sicht­lich bei der spä­te­ren Aus­zah­lung?

Für wen kann eine bAV weni­ger inter­es­sant sein?

Eine bAV ist nicht auto­ma­tisch für jeden Arbeit­neh­mer die bes­te Form der Alters­vor­sor­ge. Ein Bei­spiel ist eine sehr gerin­ge Arbeit­ge­ber­be­tei­li­gung in Kom­bi­na­ti­on mit einem teu­ren oder wenig attrak­ti­ven Ver­trag. Auch wer maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät benö­tigt, soll­te genau­er hin­schau­en. Eine bAV ist an bestimm­te gesetz­li­che und ver­trag­li­che Rah­men­be­din­gun­gen gebun­den. Das Kapi­tal steht des­halb nicht so fle­xi­bel zur Ver­fü­gung wie bei­spiels­wei­se Geld auf einem Tages­geld­kon­to oder in einem frei ver­füg­ba­ren Depot. Auch häu­fi­ge Arbeit­ge­ber­wech­sel oder eine abseh­ba­re Ver­än­de­rung der beruf­li­chen Situa­ti­on soll­ten bei der Ent­schei­dung berück­sich­tigt wer­den. Das bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass eine bAV dann unge­eig­net ist. Es bedeu­tet ledig­lich: Die Vor­tei­le müs­sen groß genug sein, um die jewei­li­gen Ein­schrän­kun­gen zu recht­fer­ti­gen.

Genau das prü­fen wir vor einer Emp­feh­lung.

Was pas­siert bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel?

Ein Arbeit­ge­ber­wech­sel bedeu­tet grund­sätz­lich nicht, dass das bereits auf­ge­bau­te Vor­sor­ge­ka­pi­tal ver­lo­ren geht.

Was mit einer bestehen­den bAV kon­kret mög­lich ist, hängt aller­dings vom Ver­trag und der jewei­li­gen Situa­ti­on ab.

Je nach Gestal­tung kann ein bestehen­der Ver­trag bei­spiels­wei­se beim neu­en Arbeit­ge­ber fort­ge­führt, über­tra­gen, bei­trags­frei gestellt oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen anders wei­ter­ge­führt wer­den.

Des­halb soll­te bei einem Job­wech­sel nicht vor­schnell ein neu­er Ver­trag abge­schlos­sen oder ein bestehen­der Ver­trag ver­än­dert wer­den.

Wir prü­fen zunächst:

Was besteht bereits?

Wel­che Kon­di­tio­nen hat der Ver­trag?

Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet der neue Arbeit­ge­ber?

Und wel­che Vari­an­te ist wirt­schaft­lich sinn­voll?

Erst danach soll­te ent­schie­den wer­den.

Für wen kann eine bAV weni­ger inter­es­sant sein?

Genau das prü­fen wir vor einer Emp­feh­lung.

Ein Arbeit­ge­ber­wech­sel bedeu­tet grund­sätz­lich nicht, dass das bereits auf­ge­bau­te Vor­sor­ge­ka­pi­tal ver­lo­ren geht. Was mit einer bestehen­den bAV kon­kret mög­lich ist, hängt aller­dings vom Ver­trag und der jewei­li­gen Situa­ti­on ab. Je nach Gestal­tung kann ein bestehen­der Ver­trag bei­spiels­wei­se beim neu­en Arbeit­ge­ber fort­ge­führt, über­tra­gen, bei­trags­frei gestellt oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen anders wei­ter­ge­führt wer­den. Des­halb soll­te bei einem Job­wech­sel nicht vor­schnell ein neu­er Ver­trag abge­schlos­sen oder ein bestehen­der Ver­trag ver­än­dert wer­den. Wir prü­fen zunächst:

  • Was besteht bereits?
  • Wel­che Kon­di­tio­nen hat der Ver­trag?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet der neue Arbeit­ge­ber?
  • Und wel­che Vari­an­te ist wirt­schaft­lich sinn­voll?

Erst danach soll­te ent­schie­den wer­den.

Eine bAV ist nicht auto­ma­tisch für jeden Arbeit­neh­mer die bes­te Form der Alters­vor­sor­ge. Ein Bei­spiel ist eine sehr gerin­ge Arbeit­ge­ber­be­tei­li­gung in Kom­bi­na­ti­on mit einem teu­ren oder wenig attrak­ti­ven Ver­trag. Auch wer maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät benö­tigt, soll­te genau­er hin­schau­en. Eine bAV ist an bestimm­te gesetz­li­che und ver­trag­li­che Rah­men­be­din­gun­gen gebun­den. Das Kapi­tal steht des­halb nicht so fle­xi­bel zur Ver­fü­gung wie bei­spiels­wei­se Geld auf einem Tages­geld­kon­to oder in einem frei ver­füg­ba­ren Depot. Auch häu­fi­ge Arbeit­ge­ber­wech­sel oder eine abseh­ba­re Ver­än­de­rung der beruf­li­chen Situa­ti­on soll­ten bei der Ent­schei­dung berück­sich­tigt wer­den. Das bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass eine bAV dann unge­eig­net ist. Es bedeu­tet ledig­lich: Die Vor­tei­le müs­sen groß genug sein, um die jewei­li­gen Ein­schrän­kun­gen zu recht­fer­ti­gen.

Lohnt sich eine bestehen­de bAV noch?

Ein bestehen­der Ver­trag soll­te nicht allein des­halb wei­ter­ge­führt wer­den, weil er schon vie­le Jah­re besteht. Er soll­te aber genau­so wenig vor­schnell gekün­digt oder ersetzt wer­den.

Gera­de bei älte­ren Ver­trä­gen kön­nen beson­de­re Garan­tien oder Ver­trags­be­din­gun­gen vor­han­den sein, die heu­te mög­li­cher­wei­se nicht mehr ange­bo­ten wer­den. Auf der ande­ren Sei­te gibt es auch Ver­trä­ge, bei denen Kos­ten, Kapi­tal­an­la­ge oder Arbeit­ge­ber­zu­schuss nicht opti­mal gestal­tet sind. Des­halb ana­ly­sie­ren wir bestehen­de Ver­trä­ge immer zuerst. Wir betrach­ten bei­spiels­wei­se:

  • bis­her auf­ge­bau­tes Kapi­tal,
  • Garan­tien und Ver­trags­be­din­gun­gen,
  • Kos­ten­struk­tur,
  • aktu­el­le und zukünf­ti­ge Bei­trä­ge,
  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss,
  • Kapi­tal­an­la­ge,
  • mög­li­che Leis­tun­gen im Alter,
  • steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen,
  • Mög­lich­kei­ten bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel.

Danach lässt sich deut­lich bes­ser beur­tei­len, ob der bestehen­de Weg sinn­voll ist oder Opti­mie­rungs­be­darf besteht.

bAV oder pri­va­te Alters­vor­sor­ge – was ist bes­ser?

Eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge und eine pri­va­te Alters­vor­sor­ge haben unter­schied­li­che Eigen­schaf­ten. Die bAV kann ins­be­son­de­re durch Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se sowie steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­tei­le wäh­rend der Anspar­pha­se attrak­tiv sein. Eine pri­va­te Vor­sor­ge kann dafür je nach Gestal­tung mehr Fle­xi­bi­li­tät und ande­re Mög­lich­kei­ten bei der Kapi­tal­an­la­ge oder spä­te­ren Ver­wen­dung bie­ten. Des­halb betrach­ten wir Alters­vor­sor­ge nicht nach dem Prin­zip:

„Wel­ches Pro­dukt ist das bes­te?“

Son­dern:

„Wel­che Kom­bi­na­ti­on passt am bes­ten zu dei­nem Leben?“

Für einen Arbeit­neh­mer kann bei­spiels­wei­se eine attrak­ti­ve arbeit­ge­ber­ge­för­der­te bAV einen sinn­vol­len Grund­bau­stein dar­stel­len und durch eine fle­xi­ble pri­va­te Vor­sor­ge ergänzt wer­den. Bei einem ande­ren Arbeit­neh­mer kann die Rech­nung wie­der­um anders aus­se­hen. Das ent­schei­det nicht das Pro­dukt. Das ent­schei­det die per­sön­li­che Situa­ti­on.

Wel­che Rol­le spie­len Ein­kom­men und Steu­er­klas­se?

Ein­kom­men und per­sön­li­che Steu­er­si­tua­ti­on beein­flus­sen den Net­to­auf­wand einer bAV – sie ent­schei­den aber nicht allein dar­über, ob sich der Ver­trag lohnt.

Wie stark sich eine Ent­gelt­um­wand­lung auf dein Net­to­ge­halt aus­wirkt, hängt von ver­schie­de­nen indi­vi­du­el­len Fak­to­ren ab. Des­halb hal­ten wir pau­scha­le Tabel­len nach dem Mus­ter „3.000 Euro brut­to = 120 Euro Erspar­nis“ für wenig hilf­reich. Zwei Arbeit­neh­mer mit ähn­li­chem Ein­kom­men kön­nen unter­schied­li­che Ergeb­nis­se haben. Wir rech­nen des­halb nicht mit pau­scha­len Steu­er­klas­sen-Bei­spie­len, son­dern mit dei­nen tat­säch­li­chen Daten. So lässt sich nach­voll­zie­hen: Wie viel fließt ins­ge­samt in dei­ne Alters­vor­sor­ge und wie hoch ist dein tat­säch­li­cher eige­ner Net­to­auf­wand? Die­se Zahl ist für die Bewer­tung wesent­lich aus­sa­ge­kräf­ti­ger.

Kön­nen Selbst­stän­di­ge eine bAV nut­zen?

Die klas­si­sche bAV rich­tet sich grund­sätz­lich an Arbeit­neh­mer und ent­steht über das Arbeits­ver­hält­nis.

Bei Selbst­stän­di­gen hängt die Situa­ti­on davon ab, in wel­cher recht­li­chen und beruf­li­chen Kon­stel­la­ti­on sie tätig sind. Ins­be­son­de­re bei Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern oder Per­so­nen, die gleich­zei­tig in einem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis ste­hen, kön­nen geson­der­te Mög­lich­kei­ten bestehen. Für rein Selbst­stän­di­ge kom­men dage­gen ande­re For­men der Alters­vor­sor­ge infra­ge. Des­halb soll­te hier immer die kon­kre­te beruf­li­che und gesell­schafts­recht­li­che Situa­ti­on betrach­tet wer­den.

Wie wirkt sich die bAV auf die spä­te­re Ren­te aus?

Die bAV soll eine zusätz­li­che Ver­sor­gung neben der gesetz­li­chen Ren­te auf­bau­en.

Wäh­rend des Berufs­le­bens wird Kapi­tal bezie­hungs­wei­se ein Ver­sor­gungs­an­spruch auf­ge­baut, aus dem spä­ter Leis­tun­gen ent­ste­hen kön­nen. Wie hoch die­se aus­fal­len, hängt unter ande­rem von Bei­trä­gen, Lauf­zeit, Arbeit­ge­ber­zu­schuss, Kos­ten, Kapi­tal­an­la­ge und Ver­trags­ge­stal­tung ab. Gleich­zei­tig muss berück­sich­tigt wer­den, dass Leis­tun­gen aus der bAV im Alter grund­sätz­lich steu­er­lich rele­vant sind und abhän­gig von der per­sön­li­chen Situa­ti­on Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ent­ste­hen kön­nen. Eine wei­te­re Beson­der­heit: Wer durch Ent­gelt­um­wand­lung weni­ger sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Brut­to hat, kann dadurch auch gerin­ge­re Ansprü­che inner­halb bestimm­ter Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­te­me auf­bau­en. Des­halb ver­glei­chen wir nicht ein­fach: „100 Euro ein­zah­len und spä­ter X Euro bekom­men.“ Wir betrach­ten mög­lichst die gesam­te wirt­schaft­li­che Wir­kung.

Unser Vor­ge­hen: Wie prü­fen wir, ob sich dei­ne bAV lohnt?

Wir star­ten nicht mit einem Pro­dukt. Wir star­ten mit dei­ner Situa­ti­on. Im ers­ten Schritt schau­en wir uns an, was bereits vor­han­den ist.

  • Hast du bereits eine bAV?
  • Wie hoch ist dein Arbeit­ge­ber­zu­schuss?
  • Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet dein Arbeit­ge­ber?
  • Wie viel möch­test du selbst für dei­ne Alters­vor­sor­ge inves­tie­ren?
  • Wel­che wei­te­ren Vor­sor­ge­bau­stei­ne bestehen bereits?
  • Und wie wich­tig sind dir bei­spiels­wei­se Fle­xi­bi­li­tät, Sicher­heit und Ren­di­te­chan­cen?

Danach betrach­ten wir die wirt­schaft­li­che Sei­te. Wir stel­len dei­nen tat­säch­li­chen Net­to­auf­wand dem gesam­ten Bei­trag gegen­über, ana­ly­sie­ren Arbeit­ge­ber­zu­schuss, steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Aus­wir­kun­gen und betrach­ten die Kos­ten und Anla­ge des Ver­tra­ges.

Erst danach geht es um die kon­kre­te Lösung. Denn unser Ziel ist nicht, dir irgend­ei­ne bAV zu ver­mit­teln. Unser Ziel ist her­aus­zu­fin­den, ob eine bAV für dich sinn­voll ist – und wenn ja, wie sie in dei­ne gesam­te Alters­vor­sor­ge­stra­te­gie pas­sen soll­te.

Für wen ist unse­re bAV-Bera­tung inter­es­sant?

Unse­re Bera­tung ist ins­be­son­de­re für Arbeit­neh­mer inter­es­sant, die nicht ein­fach irgend­ei­nen Ver­trag abschlie­ßen möch­ten, son­dern ver­ste­hen wol­len, ob und wie sie die Mög­lich­kei­ten ihres Arbeit­ge­bers sinn­voll nut­zen kön­nen. Beson­ders sinn­voll kann eine Prü­fung sein, wenn:

  • dein Arbeit­ge­ber eine bAV anbie­tet,
  • dein Arbeit­ge­ber einen Zuschuss leis­tet,
  • du bereits eine bAV besitzt und nicht weißt, ob sie noch zu dir passt,
  • du dei­nen Eigen­bei­trag erhö­hen möch­test,
  • du den Arbeit­ge­ber wech­selst,
  • sich dein Ein­kom­men deut­lich ver­än­dert hat,
  • du dei­ne Alters­vor­sor­ge ins­ge­samt struk­tu­rie­ren möch­test,
  • du wis­sen möch­test, wie viel dich dei­ne bAV tat­säch­lich net­to kos­tet,
  • du wis­sen möch­test, wie dein Geld inner­halb der bAV ange­legt wird.

Wenn du ledig­lich nach der höchs­ten kurz­fris­ti­gen Steu­er­erspar­nis suchst, greift unse­re Betrach­tung dage­gen zu kurz.

Uns inter­es­siert nicht nur, was du heu­te sparst.

Uns inter­es­siert vor allem, was lang­fris­tig für dich dar­aus ent­steht.

FAQ: Die wich­tigs­ten Fra­gen zur bAV

Für wen lohnt sich die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge beson­ders?

Beson­ders inter­es­sant kann eine bAV für Arbeit­neh­mer sein, deren Arbeit­ge­ber sich attrak­tiv an den Bei­trä­gen betei­ligt und die lang­fris­tig zusätz­lich für das Alter vor­sor­gen möch­ten.

Ob sie sich tat­säch­lich lohnt, hängt jedoch auch von Kos­ten, Ver­trags­ge­stal­tung, Kapi­tal­an­la­ge, Lauf­zeit und per­sön­li­cher Situa­ti­on ab.

Kann ein Berufs­ein­stei­ger von der bAV pro­fi­tie­ren?

Ja, grund­sätz­lich kann ein lan­ger Anla­ge­ho­ri­zont vor­teil­haft sein.

Ist ein hoher Arbeit­ge­ber­zu­schuss wich­tig?

Ja. Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss ist einer der zen­tra­len Fak­to­ren bei der wirt­schaft­li­chen Bewer­tung einer bAV.

Je höher die Betei­li­gung des Arbeit­ge­bers, des­to weni­ger muss der Arbeit­neh­mer im Ver­hält­nis zum ins­ge­samt inves­tier­ten Betrag selbst auf­brin­gen.

Was pas­siert mit mei­ner bAV bei einem Job­wech­sel?

Die erwor­be­nen Ansprü­che ver­schwin­den nicht ein­fach.

Wel­che Mög­lich­kei­ten zur Über­tra­gung, Fort­füh­rung oder Bei­trags­frei­stel­lung bestehen, hängt vom kon­kre­ten Ver­trag und der Situa­ti­on beim neu­en Arbeit­ge­ber ab.

Des­halb soll­te eine bestehen­de bAV bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel indi­vi­du­ell geprüft wer­den.

Sind Aus­zah­lun­gen aus der bAV steu­er­frei?

Nein. Leis­tun­gen aus einer bAV sind grund­sätz­lich steu­er­lich zu berück­sich­ti­gen.

Zusätz­lich kön­nen je nach per­sön­li­cher Situa­ti­on Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung rele­vant wer­den.

Soll­te ich eine alte bAV kün­di­gen?

Nicht ohne vor­he­ri­ge Prü­fung.

Gera­de älte­re Ver­trä­ge kön­nen Garan­tien oder Kon­di­tio­nen ent­hal­ten, die heu­te wert­voll sein kön­nen. Eine vor­schnel­le Kün­di­gung oder ein Wech­sel kann des­halb Nach­tei­le ver­ur­sa­chen.

Ist die bAV bes­ser als ein ETF-Spar­plan?

Das lässt sich pau­schal nicht seri­ös beant­wor­ten.

Bei einer bAV kön­nen Arbeit­ge­ber­zu­schüs­se sowie steu­er­li­che und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­tei­le eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Ein frei geführ­tes Depot bie­tet dage­gen ande­re Eigen­schaf­ten hin­sicht­lich Fle­xi­bi­li­tät und Ver­füg­bar­keit.

Ent­schei­dend ist des­halb ein Ver­gleich der kon­kre­ten Mög­lich­kei­ten und nicht nur der Pro­dukt­na­men.

Wie viel soll­te ich monat­lich in eine bAV ein­zah­len?

Auch dafür gibt es kei­ne sinn­vol­le Pau­schal­ant­wort.

Die Höhe soll­te zu dei­nem Ein­kom­men, dei­ner gesam­ten Alters­vor­sor­ge, dei­nem Arbeit­ge­ber­zu­schuss, dei­ner Liqui­di­tät und dei­nen lang­fris­ti­gen Zie­len pas­sen.

Nicht der maxi­mal mög­li­che Bei­trag ist auto­ma­tisch der bes­te Bei­trag.

Über­sicht: Was ent­schei­det dar­über, ob sich eine bAV lohnt?

Fak­torWar­um er wich­tig ist
Arbeit­ge­ber­zu­schussZusätz­li­ches Kapi­tal des Arbeit­ge­bers kann die Attrak­ti­vi­tät deut­lich erhö­hen
Net­to­auf­wandZeigt, was dich die Vor­sor­ge heu­te tat­säch­lich kos­tet
Steu­er & Sozi­al­ab­ga­benKön­nen die Belas­tung wäh­rend der Anspar­pha­se redu­zie­ren
Kos­tenBeein­flus­sen das lang­fris­ti­ge Ergeb­nis
Kapi­tal­an­la­geEnt­schei­det wesent­lich über Chan­cen und mög­li­che Ent­wick­lung
Garan­tienKön­nen Sicher­heit bie­ten, beein­flus­sen aber gege­be­nen­falls die Anla­ge­ge­stal­tung
Lauf­zeitEine lan­ge Lauf­zeit kann für den Kapi­tal­auf­bau rele­vant sein
Fle­xi­bi­li­tätWich­tig bei Job­wech­seln und Ver­än­de­run­gen der Lebens­si­tua­ti­on
Leis­tungs­pha­seSteu­ern sowie gege­be­nen­falls Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge berück­sich­ti­gen
Gesamt­stra­te­gieDie bAV soll­te zu wei­te­ren Vor­sor­ge- und Ver­mö­gens­bau­stei­nen pas­sen

Hand­lungs­emp­feh­lung

Eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge kann ein sehr inter­es­san­ter Bestand­teil dei­ner Alters­vor­sor­ge sein.

Aber nicht, weil „Steu­ern spa­ren“ auto­ma­tisch bedeu­tet, dass ein Ver­trag gut ist.

Wir wür­den eine bAV immer anhand des gesam­ten Sys­tems beur­tei­len:

Was zahlst du selbst?

Was gibt dein Arbeit­ge­ber dazu?

Wie hoch ist dein tat­säch­li­cher Net­to­auf­wand?

Wie wird dein Geld inves­tiert?

Wel­che Kos­ten ent­ste­hen?

Wie fle­xi­bel ist die Lösung?

Und was kommt lang­fris­tig vor­aus­sicht­lich bei dir an?

Erst wenn die­se Fra­gen beant­wor­tet sind, lässt sich sinn­voll beur­tei­len, ob eine bAV zu dir passt.

Prak­ti­sche Check­lis­te

Prak­ti­sche Check­lis­te: Wann soll­test du dei­ne bAV prü­fen las­sen?

  • Dein Arbeit­ge­ber bie­tet eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge an.
  • Du kennst die Höhe dei­nes Arbeit­ge­ber­zu­schus­ses nicht genau.
  • Du weißt nicht, wie hoch dein tat­säch­li­cher Net­to­auf­wand ist.
  • Du weißt nicht genau, wie dein vor­han­de­ner bAV-Ver­trag dein Geld anlegt.
  • Du besitzt bereits seit meh­re­ren Jah­ren eine bAV und hast sie seit­dem nicht über­prü­fen las­sen.
  • Du hast den Arbeit­ge­ber gewech­selt oder planst einen Wech­sel.
  • Dein Ein­kom­men oder dei­ne Lebens­si­tua­ti­on hat sich ver­än­dert.
  • Du möch­test wis­sen, ob bAV und pri­va­te Alters­vor­sor­ge sinn­voll mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den kön­nen.
  • Du möch­test nicht nur Steu­ern spa­ren, son­dern lang­fris­tig ein sinn­vol­les Alters­vor­sor­ge­kon­zept auf­bau­en.

Wenn du dich in einem oder meh­re­ren Punk­ten wie­der­fin­dest, kön­nen wir dei­ne Situa­ti­on gemein­sam prü­fen.

bAV unver­bind­lich prü­fen las­sen

Im ers­ten Schritt schau­en wir uns dei­ne aktu­el­le Situa­ti­on und – falls vor­han­den – dei­nen bestehen­den Ver­trag an. Danach ana­ly­sie­ren wir Arbeit­ge­ber­zu­schuss, eige­nen Net­to­auf­wand, Kos­ten, Kapi­tal­an­la­ge sowie die wesent­li­chen steu­er­li­chen und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Erst dann beur­tei­len wir, ob dei­ne bestehen­de bAV bereits sinn­voll auf­ge­stellt ist, opti­miert wer­den soll­te oder eine ande­re Stra­te­gie bes­ser zu dei­nen Zie­len passt. Denn am Ende geht es nicht dar­um, irgend­ei­ne betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge zu haben. Es geht dar­um, eine Alters­vor­sor­ge zu haben, bei der du ver­stehst, war­um sie zu dir und dei­ner lang­fris­ti­gen Stra­te­gie passt.

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