Vermögen vererben und verschenken: So planst du deine Vermögensnachfolge frühzeitig
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Immobilien, Kapitalvermögen oder ein Unternehmen aufgebaut hat, sollte sich frühzeitig mit der eigenen Vermögensnachfolge beschäftigen.
- Bei Erbschaften und Schenkungen stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung. Diese hängen insbesondere vom Verhältnis zwischen Schenker beziehungsweise Erblasser und Empfänger ab.
- Frühere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich zusammengerechnet. Eine frühzeitige Planung kann deshalb zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
- Immobilien können bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Durch Gestaltungen wie einen vorbehaltenen Nießbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen Nutzungsrechte beziehungsweise Mieteinnahmen beim bisherigen Eigentümer verbleiben.
- Die steuerlich günstigste Gestaltung ist nicht automatisch die beste Vermögensnachfolge. Die eigene finanzielle Versorgung, Kontrolle über das Vermögen und die Interessen der Familie sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
- Pflichtteilsrecht, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer folgen teilweise unterschiedlichen Regeln und sollten deshalb getrennt betrachtet werden.
- Bei größeren Vermögen ist Vermögensnachfolge keine einzelne Entscheidung, sondern ein langfristiger Prozess, der gemeinsam mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren geplant werden sollte.
Das Wichtigste in Kürze
1. Verschaffe dir zunächst einen vollständigen Überblick über dein Vermögen und die aktuellen Eigentumsverhältnisse.
2. Definiere, wer später welche Vermögenswerte erhalten soll – und welche finanzielle Sicherheit du selbst weiterhin benötigst.
3. Prüfe anschließend gemeinsam mit den entsprechenden steuerlichen und rechtlichen Spezialisten, welche Gestaltungsmöglichkeiten zu diesen Zielen passen.
Warum Vermögensnachfolge früher beginnt, als viele denken
Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit einem Testament oder im hohen Alter.
In vielen Familien wurde über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut. Vielleicht besitzt du eine oder mehrere Immobilien. Vielleicht gibt es ein größeres Wertpapiervermögen. Möglicherweise hast du ein Unternehmen aufgebaut oder hältst Beteiligungen. Irgendwann stellt sich deshalb eine wichtige Frage:
Was soll später mit diesem Vermögen passieren?
Viele Menschen beschäftigen sich damit erst relativ spät. Das ist verständlich. Über den eigenen Tod oder die spätere Verteilung des Vermögens spricht kaum jemand gerne. Dabei geht es bei einer guten Vermögensnachfolge um deutlich mehr als das Vererben. Es geht darum, frühzeitig Klarheit zu schaffen.
- Wer soll welche Vermögenswerte erhalten? Welche Immobilien sollen innerhalb der Familie bleiben?
- Soll bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen werden?
- Wie viel Vermögen benötigst du selbst für deinen Lebensstandard?
- Welche steuerlichen Auswirkungen können entstehen?
- Und wie lassen sich unterschiedliche Interessen innerhalb der Familie berücksichtigen?
Je früher diese Fragen beantwortet werden, desto mehr Möglichkeiten können grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Welche Freibeträge gelten bei Erbschaft und Schenkung?
Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht persönliche Freibeträge vor, deren Höhe insbesondere vom Verhältnis zwischen Übergeber und Empfänger abhängt. Zu den wichtigen persönlichen Freibeträgen gehören derzeit:
| Verhältnis | Persönlicher Freibetrag |
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkel | grundsätzlich 200.000 € |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 € |
| Personen der Steuerklassen II und III | 20.000 € |
Daneben können je nach Situation weitere Freibeträge, Begünstigungen oder Sonderregelungen relevant sein. Ein entscheidender Punkt wird dabei häufig übersehen:
Freibeträge beziehen sich grundsätzlich auf die jeweilige Beziehung zwischen zwei Personen.
Ein Kind kann beispielsweise grundsätzlich gegenüber jedem Elternteil einen eigenen Freibetrag haben. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Familie sämtliche rechnerisch vorhandenen Freibeträge auch tatsächlich nutzen kann. Denn dafür spielt eine weitere Frage eine große Rolle:
Wem gehört das Vermögen heute eigentlich?
Besitzt beispielsweise ein Elternteil nahezu das gesamte Familienvermögen, sieht die Ausgangssituation anders aus, als wenn das Vermögen gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt ist. Genau deshalb betrachten wir bei einer Nachfolgeplanung nicht nur die Höhe des Gesamtvermögens, sondern auch die Eigentumsstruktur.
Warum ist die 10-Jahres-Regel bei Schenkungen so wichtig?
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden mehrere Vermögensübertragungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren grundsätzlich zusammengerechnet. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein persönlicher Freibetrag für spätere Übertragungen erneut zur Verfügung stehen. Das eröffnet insbesondere bei größeren Vermögen Möglichkeiten für eine langfristige Planung.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Ein Elternteil möchte langfristig Vermögen an ein Kind übertragen. Statt das gesamte Vermögen erst im Erbfall zu übertragen, kann geprüft werden, ob bereits zu Lebzeiten eine erste Schenkung sinnvoll ist. Liegt der steuerliche Wert innerhalb des persönlichen Freibetrags, kann diese Übertragung grundsätzlich ohne Schenkungsteuer möglich sein. Nach Ablauf von zehn Jahren kann für eine weitere Übertragung erneut ein Freibetrag zur Verfügung stehen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass möglichst früh möglichst viel verschenkt werden sollte.
Steuern sind nur ein Teil der Entscheidung. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, wie viel Vermögen der Übergeber selbst noch benötigt.
Schenken oder vererben – was ist sinnvoller?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann verschiedene Vorteile haben. Vermögenswerte können frühzeitig auf die nächste Generation übertragen werden. Persönliche Freibeträge können gegebenenfalls mehrfach genutzt werden. Und die Vermögensverteilung kann bereits zu Lebzeiten aktiv gestaltet werden. Gleichzeitig bedeutet eine Schenkung grundsätzlich auch, Vermögen abzugeben. Deshalb sollte niemals ausschließlich aufgrund einer möglichen Steuerersparnis verschenkt werden. Vor jeder größeren Übertragung sollte geklärt werden:
- Wie hoch sind deine laufenden Einnahmen?
- Welche Liquidität benötigst du?
- Welche Kosten können im Alter entstehen?
- Welche Immobilien oder anderen Vermögenswerte möchtest du weiterhin kontrollieren?
- Was passiert, wenn sich deine familiäre Situation verändert?
- Und welche Reserven möchtest du bewusst behalten? Eine gute Vermögensnachfolge berücksichtigt deshalb immer beide Seiten: Was soll die nächste Generation erhalten?
- Und: Was benötigst du selbst, um langfristig finanziell unabhängig zu bleiben?
Warum die eigene finanzielle Versorgung immer Vorrang haben sollte
Die steuerlich günstigste Vermögensübertragung kann eine schlechte Entscheidung sein, wenn sie deine eigene finanzielle Sicherheit gefährdet. Dieser Punkt wird bei der Nachfolgeplanung häufig unterschätzt. Wer beispielsweise mit Anfang 60 große Teile seines Vermögens überträgt, hat möglicherweise noch mehrere Jahrzehnte vor sich. In dieser Zeit können sich Lebenshaltungskosten, Pflegebedarf, Immobilienkosten und persönliche Wünsche erheblich verändern. Deshalb betrachten wir vor einer möglichen Übertragung zunächst deine eigene Versorgung. Welche laufenden Einnahmen stehen zur Verfügung? Wie hoch sind deine Rücklagen? Welche Immobilien liefern Mieteinnahmen? Welche Vermögenswerte müssen flexibel verfügbar bleiben? Und wie hoch sollte eine Sicherheitsreserve sein? Erst wenn deine eigene finanzielle Situation langfristig tragfähig erscheint, sollte darüber gesprochen werden, welche Vermögenswerte bereits übertragen werden könnten. Denn das Ziel einer guten Nachfolgeplanung lautet nicht: möglichst wenig Steuern um jeden Preis. Das Ziel lautet: Vermögen sinnvoll an die nächste Generation weiterzugeben, ohne die eigene finanzielle Sicherheit aus den Augen zu verlieren.
Immobilien zu Lebzeiten übertragen: Welche Rolle spielt Nießbrauch?
Gerade bei Immobilien kann eine Übertragung zu Lebzeiten interessant sein – viele Eigentümer möchten jedoch weiterhin von der Immobilie profitieren. Genau hier kann ein sogenannter Vorbehaltsnießbrauch eine mögliche Gestaltung sein. Vereinfacht gesagt wird dabei das Eigentum an einer Immobilie übertragen, während sich der bisherige Eigentümer bestimmte Nutzungsrechte vorbehält. Bei einer vermieteten Immobilie kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Mieteinnahmen weiterhin dem bisherigen Eigentümer zustehen. Dadurch lassen sich grundsätzlich zwei Ziele miteinander verbinden: Die Immobilie wird bereits auf die nächste Generation übertragen, während bestimmte wirtschaftliche Nutzungen beim bisherigen Eigentümer verbleiben. Darüber hinaus kann ein vorbehaltener Nießbrauch Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung der Schenkung haben. Der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Wertes berücksichtigt werden. Dadurch kann der steuerliche Wert einer übertragenen Immobilie niedriger sein als ihr Wert ohne die entsprechende Belastung. Allerdings ist Nießbrauch keine pauschale „Steuersparlösung“. Es müssen unter anderem Fragen zur konkreten Ausgestaltung, zu Rechten und Pflichten, zur späteren Verfügung über die Immobilie und zu steuerlichen Folgen geklärt werden. Deshalb sollte eine solche Gestaltung immer individuell mit Steuerberater und Notar beziehungsweise einem entsprechend spezialisierten Rechtsberater geprüft werden.
Was ist eine Kettenschenkung?
Bei größeren Familienvermögen kann geprüft werden, ob mehrere Familienmitglieder sinnvoll in eine Vermögensübertragung einbezogen werden können. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die sogenannte Kettenschenkung. Dabei wird Vermögen zunächst an eine Person verschenkt, die dieses Vermögen später wiederum an eine weitere Person überträgt. Hintergrund ist, dass zwischen unterschiedlichen Familienmitgliedern jeweils eigene persönliche Freibeträge bestehen können. Eine solche Gestaltung ist allerdings nicht damit erledigt, Vermögen lediglich formal über eine Zwischenperson weiterzuleiten. Entscheidend kann insbesondere sein, dass der erste Empfänger tatsächlich frei über das erhaltene Vermögen verfügen kann und nicht bereits von Anfang an verbindlich zur Weitergabe verpflichtet ist. Genau deshalb gehören solche Gestaltungen nicht in die Kategorie: „Steuertrick zum Nachmachen.“ Sie müssen rechtlich und steuerlich sauber geprüft und auf die konkrete Familiensituation abgestimmt werden. Unser Ansatz besteht deshalb darin, zunächst die Vermögensstruktur und das gewünschte Ergebnis zu betrachten und anschließend gemeinsam mit den entsprechenden Spezialisten zu prüfen, welche Gestaltung dafür geeignet sein kann.
Was ist bei Pflichtteilsansprüchen zu beachten?
Auch ein Testament bedeutet nicht automatisch, dass Vermögen vollkommen frei verteilt werden kann. Bestimmten nahen Angehörigen können Pflichtteilsansprüche zustehen. Deshalb sollte gerade bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder komplexeren Familienkonstellationen geprüft werden, welche Auswirkungen die gewünschte Vermögensverteilung auf mögliche Pflichtteilsansprüche haben kann. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich werden Schenkungen im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Erbfall geringer berücksichtigt. Vereinfacht reduziert sich der berücksichtigte Anteil grundsätzlich mit jedem vollständig vergangenen Jahr um ein Zehntel. Nach zehn Jahren kann eine Schenkung grundsätzlich vollständig aus der Pflichtteilsergänzung herausfallen. Allerdings gibt es wichtige Besonderheiten und Ausnahmen. Insbesondere bei Schenkungen zwischen Ehegatten sowie bei bestimmten vorbehaltenen Nutzungsrechten kann die rechtliche Beurteilung komplexer sein. Deshalb ist ein Punkt besonders wichtig: Die steuerliche 10-Jahres-Betrachtung und die pflichtteilsrechtliche 10-Jahres-Frist sind nicht automatisch dasselbe. Beide Themen sollten getrennt und fachlich geprüft werden.
Mehrere Kinder, Immobilien und Unternehmen: Wie verteilt man Vermögen fair?
Gleich verteilen und fair verteilen sind nicht zwangsläufig dasselbe. Dieser Punkt wird besonders relevant, wenn das Vermögen nicht ausschließlich aus Geld besteht. Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern, einem Unternehmen, zwei Immobilien und einem Wertpapierdepot. Ein Kind arbeitet möglicherweise bereits im Familienunternehmen. Das andere hat keinerlei Interesse daran. Eine Immobilie wird von einem Familienmitglied genutzt. Die andere ist vermietet. Jetzt einfach jeden Vermögenswert zu gleichen Teilen aufzuteilen, kann langfristig neue Probleme schaffen. Plötzlich besitzen Geschwister gemeinsam Immobilien, obwohl sie völlig unterschiedliche Ziele verfolgen. Oder ein Kind übernimmt ein Unternehmen, während das andere einen finanziellen Ausgleich benötigt. Deshalb sollte bei größeren Vermögen nicht ausschließlich gefragt werden: „Wie teilen wir alles exakt gleich auf?“ Sondern: „Wie können wir Vermögen so verteilen, dass es zu den Menschen, ihren Interessen und der langfristigen Strategie der Familie passt?“ Anschließend kann geprüft werden, wie mögliche Wertunterschiede ausgeglichen werden können.
Die 7 häufigsten Fehler bei der Vermögensnachfolge
Fehler 1: Zu lange warten Wer sich erst im sehr hohen Alter mit seiner Nachfolge beschäftigt, kann mögliche zeitliche Gestaltungsspielräume verlieren. Eine frühzeitige Planung bedeutet nicht, sofort Vermögen verschenken zu müssen. Sie bedeutet zunächst, die eigene Situation zu kennen.
Fehler 2: Nur auf Steuern schauen Die niedrigste Steuerbelastung ist nicht automatisch die beste Lösung. Liquidität, eigene Versorgung, Kontrolle und Familieninteressen sind mindestens genauso wichtig.
Fehler 3: Die Eigentumsverhältnisse ignorieren Nicht nur die Höhe des Familienvermögens zählt. Entscheidend ist auch, wem welche Vermögenswerte heute tatsächlich gehören.
Fehler 4: Zu viel Vermögen zu früh übertragen Ein Steuervorteil hilft wenig, wenn später Liquidität für den eigenen Lebensstandard oder unerwartete Ausgaben fehlt.
Fehler 5: Immobilien einfach unter mehreren Kindern aufteilen Gemeinsames Immobilieneigentum kann funktionieren. Es kann aber auch Konflikte erzeugen, wenn die Eigentümer unterschiedliche finanzielle Ziele verfolgen.
Fehler 6: Steuerrecht und Erbrecht miteinander vermischen Eine steuerlich sinnvolle Gestaltung muss nicht automatisch erbrechtlich optimal sein. Beide Perspektiven sollten gemeinsam, aber fachlich getrennt betrachtet werden.
Fehler 7: Die nächste Generation nicht einbeziehen Vermögensnachfolge betrifft nicht nur denjenigen, der Vermögen überträgt. Auch die zukünftigen Eigentümer sollten verstehen, welche Verantwortung, Kosten und Entscheidungen mit Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögenswerten verbunden sind.
Wie wir deine Vermögensnachfolge begleiten
Wir starten nicht mit einer Schenkung. Wir starten mit deiner Situation. Denn bevor über Freibeträge, Nießbrauch oder andere Gestaltungen gesprochen wird, muss zunächst klar sein, was überhaupt erreicht werden soll. Schritt 1: Vermögensstruktur erfassen Im ersten Schritt schaffen wir Transparenz. Dazu betrachten wir beispielsweise:
- Immobilien
- Wertpapiervermögen
- Bankguthaben und Liquidität
- Versicherungen und Vorsorgevermögen
- Unternehmensbeteiligungen
- Finanzierungen und sonstige Verbindlichkeiten
So entsteht ein Gesamtbild des vorhandenen Vermögens.
Schritt 2: Eigentumsverhältnisse klären Anschließend betrachten wir, wem die einzelnen Vermögenswerte aktuell gehören. Gerade bei Ehepaaren ist das für die spätere Gestaltung relevant. Denn rechnerisch vorhandene Freibeträge können nur sinnvoll beurteilt werden, wenn auch die tatsächliche Eigentumsstruktur bekannt ist.
Schritt 3: Eigene Versorgung bestimmen Bevor Vermögen übertragen wird, betrachten wir deine eigene finanzielle Zukunft. Wie viel Liquidität möchtest du behalten? Welche laufenden Einnahmen benötigst du? Welche Reserven sollen vorhanden sein? Und welche Immobilien oder Kapitalanlagen möchtest du weiterhin nutzen? Deine eigene finanzielle Sicherheit bildet die Grundlage jeder weiteren Entscheidung.
Schritt 4: Ziele der Vermögensnachfolge definieren Danach geht es um deine Wünsche. Wer soll später welche Vermögenswerte erhalten? Welche Immobilien sollen innerhalb der Familie bleiben? Soll ein Unternehmen innerhalb der Familie fortgeführt werden? Möchtest du bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen? Welche Kontrolle möchtest du behalten? Und wie wichtig ist dir eine möglichst gleichmäßige beziehungsweise als fair empfundene Verteilung?
Schritt 5: Steuerliche und rechtliche Möglichkeiten prüfen Erst jetzt geht es um konkrete Gestaltungen. Dabei können je nach Situation beispielsweise Freibeträge, Schenkungen, Nießbrauch oder weitere rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eine Rolle spielen. Die konkrete steuerliche und rechtliche Beratung erfolgt dabei durch die entsprechenden Spezialisten. Wir betrachten das finanzielle Gesamtbild und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren.
Schritt 6: Finanzielle Umsetzung planen Eine Nachfolgestrategie muss auch praktisch funktionieren. Wenn beispielsweise eine Immobilie an ein Kind übertragen wird, ein anderes Kind aber einen finanziellen Ausgleich erhalten soll, muss geklärt werden, woher diese Liquidität kommt. Genau hier verbinden sich Nachfolgeplanung und Vermögensstrategie.
Schritt 7: Strategie regelmäßig überprüfen Vermögen verändert sich. Immobilienwerte verändern sich. Familien verändern sich. Und auch rechtliche oder steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern.
Für wen ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung besonders interessant?
Nicht jede Familie benötigt eine komplexe Nachfolgestrategie. Mit zunehmendem Vermögen und komplexeren Eigentumsverhältnissen wird eine frühzeitige Analyse jedoch immer wichtiger.
Besonders sinnvoll kann eine Prüfung sein, wenn:
- du eine oder mehrere Immobilien besitzt,
- du ein größeres Wertpapier- oder Geldvermögen aufgebaut hast,
- du Unternehmer bist oder Unternehmensbeteiligungen hältst,
- dein Vermögen möglicherweise oberhalb der verfügbaren Freibeträge liegt,
- Immobilien seit dem Erwerb deutlich an Wert gewonnen haben,
- du bereits zu Lebzeiten Vermögen an Kinder oder Enkel übertragen möchtest,
- du weiterhin Mieteinnahmen oder andere Erträge aus deinem Vermögen benötigst,
- mehrere Kinder unterschiedliche Vermögenswerte erhalten sollen,
- du eine Patchworkfamilie oder eine komplexere familiäre Situation hast,
- Pflichtteilsansprüche eine Rolle spielen könnten,
- du nicht weißt, welche finanziellen und steuerlichen Folgen ein heutiger Erbfall für deine Familie hätte.
Dabei gibt es für uns kein bestimmtes Alter, ab dem Vermögensnachfolge plötzlich relevant wird.
Entscheidend sind deine Vermögensstruktur, deine Familie und deine persönlichen Ziele.
FAQ: Die wichtigsten Fragen
Wie viel kann ich meinen Kindern steuerfrei schenken?
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil grundsätzlich einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Ob und in welchem Umfang dieser tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der vorhandenen Eigentumsstruktur und bereits erfolgten Übertragungen ab.
Kann ich den Freibetrag nach zehn Jahren erneut nutzen?
Grundsätzlich können persönliche Freibeträge nach Ablauf des relevanten Zehnjahreszeitraums bei späteren Übertragungen erneut zur Verfügung stehen. Deshalb kann eine frühzeitige Planung bei größeren Vermögen relevant sein.
Sollte ich möglichst früh alles an meine Kinder verschenken?
Nein. Eine mögliche Steuerersparnis sollte niemals dazu führen, dass deine eigene finanzielle Sicherheit gefährdet wird. Vor jeder größeren Schenkung sollte deshalb geprüft werden, welches Vermögen und welche laufenden Einnahmen du selbst langfristig benötigst.
Kann ich eine Immobilie verschenken und trotzdem die Miete behalten?
Eine mögliche Gestaltung dafür ist der Vorbehaltsnießbrauch. Dabei kann Eigentum übertragen werden, während bestimmte Nutzungsrechte beziehungsweise Erträge beim bisherigen Eigentümer verbleiben. Die konkrete Gestaltung und ihre steuerlichen sowie rechtlichen Folgen müssen individuell geprüft werden.
Senkt Nießbrauch die Schenkungsteuer?
Ein vorbehaltener Nießbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen den steuerlich relevanten Wert einer Schenkung beeinflussen. Wie groß dieser Effekt tatsächlich ist, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie, der konkreten Ausgestaltung des Nießbrauchs und weiteren Faktoren ab.
Was ist besser: schenken oder vererben?
Das hängt von deiner Situation ab. Schenkungen können eine frühzeitige Gestaltung und gegebenenfalls die mehrfache Nutzung von Freibeträgen ermöglichen. Gleichzeitig gibst du Vermögen bereits zu Lebzeiten aus der Hand. Deshalb sollten steuerliche Vorteile, Kontrolle, Liquidität und eigene Versorgung gemeinsam betrachtet werden.
Kann ich durch Schenkungen Pflichtteilsansprüche reduzieren?
Schenkungen können Auswirkungen auf spätere Pflichtteilsergänzungsansprüche haben.
Die entsprechenden Fristen und Voraussetzungen sind allerdings komplex und nicht mit den steuerlichen Zehnjahresregeln gleichzusetzen.
Was ist eine Kettenschenkung?
Bei einer Kettenschenkung wird Vermögen über mehrere Personen innerhalb einer Familie übertragen. Dadurch können unterschiedliche persönliche Freibeträge relevant werden. Eine solche Gestaltung muss jedoch rechtlich und steuerlich sauber aufgebaut sein und sollte nicht ohne fachliche Beratung umgesetzt werden.
Brauche ich für die Vermögensnachfolge einen Steuerberater oder Notar?
Bei steuerlichen und rechtlichen Gestaltungen sollte entsprechende Fachberatung einbezogen werden.
Je nach Vermögensstruktur können insbesondere Steuerberater, Notare und spezialisierte Rechtsanwälte notwendig sein.
Unsere Aufgabe liegt darin, deine finanzielle Gesamtsituation zu betrachten, die strategischen Fragen herauszuarbeiten und bei Bedarf die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten zu koordinieren.
Übersicht: Die wichtigsten Faktoren einer guten Vermögensnachfolge
| Faktor | Warum er wichtig ist |
| Vermögenshöhe | Beeinflusst den möglichen steuerlichen und strategischen Gestaltungsbedarf |
| Vermögensstruktur | Immobilien, Unternehmen und liquide Anlagen erfordern unterschiedliche Lösungen |
| Eigentumsverhältnisse | Entscheiden mit darüber, welche Übertragungen überhaupt möglich sind |
| Freibeträge | Können bei frühzeitiger Planung eine wichtige Rolle spielen |
| Zeit | Kann zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen |
| Eigene Versorgung | Muss vor jeder Vermögensübertragung gesichert sein |
| Liquidität | Wichtig für Übergeber, Erben und mögliche Steuerzahlungen |
| Nießbrauch | Kann bei Immobilien eine frühzeitige Übertragung mit vorbehaltenen Nutzungsrechten verbinden |
| Pflichtteil | Kann die gewünschte Vermögensverteilung beeinflussen |
| Familienstruktur | Mehrere Kinder, Patchworkfamilien oder Unternehmen erhöhen die Komplexität |
| Steuer & Recht | Müssen fachlich geprüft und miteinander abgestimmt werden |
| Regelmäßige Überprüfung | Hält die Planung passend zu Vermögen, Familie und Rechtslage |
Handlungsempfehlung
Eine gute Vermögensnachfolge beginnt nicht mit der Frage:
„Wie zahle ich möglichst wenig Erbschaftsteuer?“
Sie beginnt mit wesentlich grundlegenderen Fragen:
Was habe ich aufgebaut?
Wem gehört dieses Vermögen heute?
Wie viel davon benötige ich selbst?
Was möchte ich an die nächste Generation weitergeben?
Wer soll später welche Vermögenswerte erhalten?
Welche Konflikte könnten daraus entstehen?
Und erst danach:
Wie lässt sich dieses Ziel steuerlich und rechtlich sinnvoll umsetzen?
Genau diese Reihenfolge ist entscheidend.
Denn die beste Vermögensnachfolge ist nicht automatisch die mit der niedrigsten Steuer.
Sie ist diejenige, die deine eigene finanzielle Sicherheit schützt, deine Wünsche berücksichtigt und dafür sorgt, dass dein Vermögen möglichst so weitergegeben wird, wie du es vorgesehen hast.
Praktische Checkliste: Solltest du deine Vermögensnachfolge prüfen?
- Du besitzt eine oder mehrere Immobilien.
- Du hast ein größeres Kapitalvermögen aufgebaut.
- Du besitzt ein Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.
- Du kennst den aktuellen ungefähren Wert deines Gesamtvermögens.
- Du weißt, wem welche Vermögenswerte heute tatsächlich gehören.
- Du weißt, wer später welche Vermögenswerte erhalten soll.
- Du kennst die persönlichen Freibeträge deiner potenziellen Erben beziehungsweise Beschenkten.
- Du hast bereits erfolgte Schenkungen dokumentiert.
- Deine eigene finanzielle Versorgung wäre auch nach einer möglichen Schenkung gesichert.
- Du weißt, welche Rolle Pflichtteilsansprüche spielen könnten.
- Testament, Vollmachten und bestehende finanzielle Struktur passen zu deinen heutigen Wünschen.
- Deine Kinder beziehungsweise zukünftigen Erben kennen zumindest die grundlegenden Pläne.
Bei mehreren Punkten musst du mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ antworten?
Dann bedeutet das nicht automatisch, dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Es kann aber ein guter Zeitpunkt sein, deine Vermögensnachfolge einmal strukturiert zu betrachten.
Wie gut ist deine Vermögensnachfolge heute aufgestellt?
Du hast über viele Jahre oder Jahrzehnte Vermögen aufgebaut. Anschließend sollte die Frage, was später damit passiert, nicht dem Zufall überlassen werden. Vielleicht besitzt du mehrere Immobilien und weißt nicht, wie du diese sinnvoll unter deinen Kindern verteilen sollst. Vielleicht möchtest du bereits heute Vermögen übertragen, aber deine eigene finanzielle Unabhängigkeit behalten. Oder du möchtest zunächst einfach wissen, welche Auswirkungen ein heutiger Erbfall für deine Familie haben könnte. Genau dort setzen wir an.
Vermögensnachfolge unverbindlich analysieren lassen
Im ersten Schritt betrachten wir deine aktuelle Vermögensstruktur, Eigentumsverhältnisse, deine familiäre Situation und deine persönlichen Ziele. Anschließend identifizieren wir die Bereiche, bei denen finanzieller, steuerlicher oder rechtlicher Gestaltungsbedarf bestehen könnte. Für die konkrete steuerliche und rechtliche Umsetzung binden wir bei Bedarf die entsprechenden Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare ein. So entsteht keine isolierte Steuerlösung, sondern eine Vermögensstrategie, die deine eigene finanzielle Sicherheit und die nächste Generation gemeinsam berücksichtigt. Denn am Ende geht es nicht nur darum, wie viel Vermögen du weitergibst. Es geht darum, wie durchdacht du es weitergibst.
19. Oktober | 13:06 Uhr | Allgemein

