Ver­mö­gen ver­er­ben und ver­schen­ken: So planst du dei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge früh­zei­tig

Das Wich­tigs­te in Kür­ze

  • Wer Immo­bi­li­en, Kapi­tal­ver­mö­gen oder ein Unter­neh­men auf­ge­baut hat, soll­te sich früh­zei­tig mit der eige­nen Ver­mö­gens­nach­fol­ge beschäf­ti­gen.
  • Bei Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen ste­hen per­sön­li­che Frei­be­trä­ge zur Ver­fü­gung. Die­se hän­gen ins­be­son­de­re vom Ver­hält­nis zwi­schen Schen­ker bezie­hungs­wei­se Erb­las­ser und Emp­fän­ger ab.
  • Frü­he­re Erwer­be der­sel­ben Per­son inner­halb von zehn Jah­ren wer­den für die Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er grund­sätz­lich zusam­men­ge­rech­net. Eine früh­zei­ti­ge Pla­nung kann des­halb zusätz­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten eröff­nen.
  • Immo­bi­li­en kön­nen bereits zu Leb­zei­ten über­tra­gen wer­den. Durch Gestal­tun­gen wie einen vor­be­hal­te­nen Nieß­brauch kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Nut­zungs­rech­te bezie­hungs­wei­se Miet­ein­nah­men beim bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer ver­blei­ben.
  • Die steu­er­lich güns­tigs­te Gestal­tung ist nicht auto­ma­tisch die bes­te Ver­mö­gens­nach­fol­ge. Die eige­ne finan­zi­el­le Ver­sor­gung, Kon­trol­le über das Ver­mö­gen und die Inter­es­sen der Fami­lie soll­ten eben­falls berück­sich­tigt wer­den.
  • Pflicht­teils­recht, Schen­kung­steu­er und Erb­schaft­steu­er fol­gen teil­wei­se unter­schied­li­chen Regeln und soll­ten des­halb getrennt betrach­tet wer­den.
  • Bei grö­ße­ren Ver­mö­gen ist Ver­mö­gens­nach­fol­ge kei­ne ein­zel­ne Ent­schei­dung, son­dern ein lang­fris­ti­ger Pro­zess, der gemein­sam mit Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Nota­ren geplant wer­den soll­te.

Das Wich­tigs­te in Kür­ze

1. Ver­schaf­fe dir zunächst einen voll­stän­di­gen Über­blick über dein Ver­mö­gen und die aktu­el­len Eigen­tums­ver­hält­nis­se.

2. Defi­nie­re, wer spä­ter wel­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten soll – und wel­che finan­zi­el­le Sicher­heit du selbst wei­ter­hin benö­tigst.

3. Prü­fe anschlie­ßend gemein­sam mit den ent­spre­chen­den steu­er­li­chen und recht­li­chen Spe­zia­lis­ten, wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu die­sen Zie­len pas­sen.

War­um Ver­mö­gens­nach­fol­ge frü­her beginnt, als vie­le den­ken

Ver­mö­gens­nach­fol­ge beginnt nicht erst mit einem Tes­ta­ment oder im hohen Alter.

In vie­len Fami­li­en wur­de über Jahr­zehn­te Ver­mö­gen auf­ge­baut. Viel­leicht besitzt du eine oder meh­re­re Immo­bi­li­en. Viel­leicht gibt es ein grö­ße­res Wert­pa­pier­ver­mö­gen. Mög­li­cher­wei­se hast du ein Unter­neh­men auf­ge­baut oder hältst Betei­li­gun­gen. Irgend­wann stellt sich des­halb eine wich­ti­ge Fra­ge:

Was soll spä­ter mit die­sem Ver­mö­gen pas­sie­ren?

Vie­le Men­schen beschäf­ti­gen sich damit erst rela­tiv spät. Das ist ver­ständ­lich. Über den eige­nen Tod oder die spä­te­re Ver­tei­lung des Ver­mö­gens spricht kaum jemand ger­ne. Dabei geht es bei einer guten Ver­mö­gens­nach­fol­ge um deut­lich mehr als das Ver­er­ben. Es geht dar­um, früh­zei­tig Klar­heit zu schaf­fen.

  • Wer soll wel­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten? Wel­che Immo­bi­li­en sol­len inner­halb der Fami­lie blei­ben?
  • Soll bereits zu Leb­zei­ten Ver­mö­gen über­tra­gen wer­den?
  • Wie viel Ver­mö­gen benö­tigst du selbst für dei­nen Lebens­stan­dard?
  • Wel­che steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen kön­nen ent­ste­hen?
  • Und wie las­sen sich unter­schied­li­che Inter­es­sen inner­halb der Fami­lie berück­sich­ti­gen?

Je frü­her die­se Fra­gen beant­wor­tet wer­den, des­to mehr Mög­lich­kei­ten kön­nen grund­sätz­lich zur Ver­fü­gung ste­hen.

Wel­che Frei­be­trä­ge gel­ten bei Erb­schaft und Schen­kung?

Das deut­sche Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er­recht sieht per­sön­li­che Frei­be­trä­ge vor, deren Höhe ins­be­son­de­re vom Ver­hält­nis zwi­schen Über­ge­ber und Emp­fän­ger abhängt. Zu den wich­ti­gen per­sön­li­chen Frei­be­trä­gen gehö­ren der­zeit:

Ver­hält­nisPer­sön­li­cher Frei­be­trag
Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner500.000 €
Kin­der und Stief­kin­der400.000 €
Enkelgrund­sätz­lich 200.000 €
Übri­ge Per­so­nen der Steu­er­klas­se I100.000 €
Per­so­nen der Steu­er­klas­sen II und III20.000 €

Dane­ben kön­nen je nach Situa­ti­on wei­te­re Frei­be­trä­ge, Begüns­ti­gun­gen oder Son­der­re­ge­lun­gen rele­vant sein. Ein ent­schei­den­der Punkt wird dabei häu­fig über­se­hen:

Frei­be­trä­ge bezie­hen sich grund­sätz­lich auf die jewei­li­ge Bezie­hung zwi­schen zwei Per­so­nen.

Ein Kind kann bei­spiels­wei­se grund­sätz­lich gegen­über jedem Eltern­teil einen eige­nen Frei­be­trag haben. Das bedeu­tet aber nicht auto­ma­tisch, dass eine Fami­lie sämt­li­che rech­ne­risch vor­han­de­nen Frei­be­trä­ge auch tat­säch­lich nut­zen kann. Denn dafür spielt eine wei­te­re Fra­ge eine gro­ße Rol­le:

Wem gehört das Ver­mö­gen heu­te eigent­lich?

Besitzt bei­spiels­wei­se ein Eltern­teil nahe­zu das gesam­te Fami­li­en­ver­mö­gen, sieht die Aus­gangs­si­tua­ti­on anders aus, als wenn das Ver­mö­gen gleich­mä­ßig auf bei­de Ehe­part­ner ver­teilt ist. Genau des­halb betrach­ten wir bei einer Nach­fol­ge­pla­nung nicht nur die Höhe des Gesamt­ver­mö­gens, son­dern auch die Eigen­tums­struk­tur.

War­um ist die 10-Jah­res-Regel bei Schen­kun­gen so wich­tig?

Für die Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er wer­den meh­re­re Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen der­sel­ben Per­son an den­sel­ben Emp­fän­ger inner­halb eines Zeit­raums von zehn Jah­ren grund­sätz­lich zusam­men­ge­rech­net. Nach Ablauf die­ses Zeit­raums kann ein per­sön­li­cher Frei­be­trag für spä­te­re Über­tra­gun­gen erneut zur Ver­fü­gung ste­hen. Das eröff­net ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Ver­mö­gen Mög­lich­kei­ten für eine lang­fris­ti­ge Pla­nung.

Ein ver­ein­fach­tes Bei­spiel:

Ein Eltern­teil möch­te lang­fris­tig Ver­mö­gen an ein Kind über­tra­gen. Statt das gesam­te Ver­mö­gen erst im Erb­fall zu über­tra­gen, kann geprüft wer­den, ob bereits zu Leb­zei­ten eine ers­te Schen­kung sinn­voll ist. Liegt der steu­er­li­che Wert inner­halb des per­sön­li­chen Frei­be­trags, kann die­se Über­tra­gung grund­sätz­lich ohne Schen­kung­steu­er mög­lich sein. Nach Ablauf von zehn Jah­ren kann für eine wei­te­re Über­tra­gung erneut ein Frei­be­trag zur Ver­fü­gung ste­hen.

Das bedeu­tet aller­dings nicht, dass mög­lichst früh mög­lichst viel ver­schenkt wer­den soll­te.

Steu­ern sind nur ein Teil der Ent­schei­dung. Min­des­tens genau­so wich­tig ist die Fra­ge, wie viel Ver­mö­gen der Über­ge­ber selbst noch benö­tigt.

Schen­ken oder ver­er­ben – was ist sinn­vol­ler?

Dar­auf gibt es kei­ne pau­scha­le Ant­wort. Eine Schen­kung zu Leb­zei­ten kann ver­schie­de­ne Vor­tei­le haben. Ver­mö­gens­wer­te kön­nen früh­zei­tig auf die nächs­te Gene­ra­ti­on über­tra­gen wer­den. Per­sön­li­che Frei­be­trä­ge kön­nen gege­be­nen­falls mehr­fach genutzt wer­den. Und die Ver­mö­gens­ver­tei­lung kann bereits zu Leb­zei­ten aktiv gestal­tet wer­den. Gleich­zei­tig bedeu­tet eine Schen­kung grund­sätz­lich auch, Ver­mö­gen abzu­ge­ben. Des­halb soll­te nie­mals aus­schließ­lich auf­grund einer mög­li­chen Steu­er­erspar­nis ver­schenkt wer­den. Vor jeder grö­ße­ren Über­tra­gung soll­te geklärt wer­den:

  • Wie hoch sind dei­ne lau­fen­den Ein­nah­men?
  • Wel­che Liqui­di­tät benö­tigst du?
  • Wel­che Kos­ten kön­nen im Alter ent­ste­hen?
  • Wel­che Immo­bi­li­en oder ande­ren Ver­mö­gens­wer­te möch­test du wei­ter­hin kon­trol­lie­ren?
  • Was pas­siert, wenn sich dei­ne fami­liä­re Situa­ti­on ver­än­dert?
  • Und wel­che Reser­ven möch­test du bewusst behal­ten? Eine gute Ver­mö­gens­nach­fol­ge berück­sich­tigt des­halb immer bei­de Sei­ten: Was soll die nächs­te Gene­ra­ti­on erhal­ten?
  • Und: Was benö­tigst du selbst, um lang­fris­tig finan­zi­ell unab­hän­gig zu blei­ben?

War­um die eige­ne finan­zi­el­le Ver­sor­gung immer Vor­rang haben soll­te

Die steu­er­lich güns­tigs­te Ver­mö­gens­über­tra­gung kann eine schlech­te Ent­schei­dung sein, wenn sie dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit gefähr­det. Die­ser Punkt wird bei der Nach­fol­ge­pla­nung häu­fig unter­schätzt. Wer bei­spiels­wei­se mit Anfang 60 gro­ße Tei­le sei­nes Ver­mö­gens über­trägt, hat mög­li­cher­wei­se noch meh­re­re Jahr­zehn­te vor sich. In die­ser Zeit kön­nen sich Lebens­hal­tungs­kos­ten, Pfle­ge­be­darf, Immo­bi­li­en­kos­ten und per­sön­li­che Wün­sche erheb­lich ver­än­dern. Des­halb betrach­ten wir vor einer mög­li­chen Über­tra­gung zunächst dei­ne eige­ne Ver­sor­gung. Wel­che lau­fen­den Ein­nah­men ste­hen zur Ver­fü­gung? Wie hoch sind dei­ne Rück­la­gen? Wel­che Immo­bi­li­en lie­fern Miet­ein­nah­men? Wel­che Ver­mö­gens­wer­te müs­sen fle­xi­bel ver­füg­bar blei­ben? Und wie hoch soll­te eine Sicher­heits­re­ser­ve sein? Erst wenn dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on lang­fris­tig trag­fä­hig erscheint, soll­te dar­über gespro­chen wer­den, wel­che Ver­mö­gens­wer­te bereits über­tra­gen wer­den könn­ten. Denn das Ziel einer guten Nach­fol­ge­pla­nung lau­tet nicht: mög­lichst wenig Steu­ern um jeden Preis. Das Ziel lau­tet: Ver­mö­gen sinn­voll an die nächs­te Gene­ra­ti­on wei­ter­zu­ge­ben, ohne die eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit aus den Augen zu ver­lie­ren.

Immo­bi­li­en zu Leb­zei­ten über­tra­gen: Wel­che Rol­le spielt Nieß­brauch?

Gera­de bei Immo­bi­li­en kann eine Über­tra­gung zu Leb­zei­ten inter­es­sant sein – vie­le Eigen­tü­mer möch­ten jedoch wei­ter­hin von der Immo­bi­lie pro­fi­tie­ren. Genau hier kann ein soge­nann­ter Vor­be­halts­nieß­brauch eine mög­li­che Gestal­tung sein. Ver­ein­facht gesagt wird dabei das Eigen­tum an einer Immo­bi­lie über­tra­gen, wäh­rend sich der bis­he­ri­ge Eigen­tü­mer bestimm­te Nut­zungs­rech­te vor­be­hält. Bei einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie kann bei­spiels­wei­se ver­ein­bart wer­den, dass die Miet­ein­nah­men wei­ter­hin dem bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer zuste­hen. Dadurch las­sen sich grund­sätz­lich zwei Zie­le mit­ein­an­der ver­bin­den: Die Immo­bi­lie wird bereits auf die nächs­te Gene­ra­ti­on über­tra­gen, wäh­rend bestimm­te wirt­schaft­li­che Nut­zun­gen beim bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer ver­blei­ben. Dar­über hin­aus kann ein vor­be­hal­te­ner Nieß­brauch Aus­wir­kun­gen auf die steu­er­li­che Bewer­tung der Schen­kung haben. Der kapi­ta­li­sier­te Wert des Nieß­brauchs kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen bei der Ermitt­lung des steu­er­lich rele­van­ten Wer­tes berück­sich­tigt wer­den. Dadurch kann der steu­er­li­che Wert einer über­tra­ge­nen Immo­bi­lie nied­ri­ger sein als ihr Wert ohne die ent­spre­chen­de Belas­tung. Aller­dings ist Nieß­brauch kei­ne pau­scha­le „Steu­er­spar­lö­sung“. Es müs­sen unter ande­rem Fra­gen zur kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung, zu Rech­ten und Pflich­ten, zur spä­te­ren Ver­fü­gung über die Immo­bi­lie und zu steu­er­li­chen Fol­gen geklärt wer­den. Des­halb soll­te eine sol­che Gestal­tung immer indi­vi­du­ell mit Steu­er­be­ra­ter und Notar bezie­hungs­wei­se einem ent­spre­chend spe­zia­li­sier­ten Rechts­be­ra­ter geprüft wer­den.

Was ist eine Ket­ten­schen­kung?

Bei grö­ße­ren Fami­li­en­ver­mö­gen kann geprüft wer­den, ob meh­re­re Fami­li­en­mit­glie­der sinn­voll in eine Ver­mö­gens­über­tra­gung ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Ein bekann­tes Bei­spiel dafür ist die soge­nann­te Ket­ten­schen­kung. Dabei wird Ver­mö­gen zunächst an eine Per­son ver­schenkt, die die­ses Ver­mö­gen spä­ter wie­der­um an eine wei­te­re Per­son über­trägt. Hin­ter­grund ist, dass zwi­schen unter­schied­li­chen Fami­li­en­mit­glie­dern jeweils eige­ne per­sön­li­che Frei­be­trä­ge bestehen kön­nen. Eine sol­che Gestal­tung ist aller­dings nicht damit erle­digt, Ver­mö­gen ledig­lich for­mal über eine Zwi­schen­per­son wei­ter­zu­lei­ten. Ent­schei­dend kann ins­be­son­de­re sein, dass der ers­te Emp­fän­ger tat­säch­lich frei über das erhal­te­ne Ver­mö­gen ver­fü­gen kann und nicht bereits von Anfang an ver­bind­lich zur Wei­ter­ga­be ver­pflich­tet ist. Genau des­halb gehö­ren sol­che Gestal­tun­gen nicht in die Kate­go­rie: „Steu­er­trick zum Nach­ma­chen.“ Sie müs­sen recht­lich und steu­er­lich sau­ber geprüft und auf die kon­kre­te Fami­li­en­si­tua­ti­on abge­stimmt wer­den. Unser Ansatz besteht des­halb dar­in, zunächst die Ver­mö­gens­struk­tur und das gewünsch­te Ergeb­nis zu betrach­ten und anschlie­ßend gemein­sam mit den ent­spre­chen­den Spe­zia­lis­ten zu prü­fen, wel­che Gestal­tung dafür geeig­net sein kann.

Was ist bei Pflicht­teils­an­sprü­chen zu beach­ten?

Auch ein Tes­ta­ment bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass Ver­mö­gen voll­kom­men frei ver­teilt wer­den kann. Bestimm­ten nahen Ange­hö­ri­gen kön­nen Pflicht­teils­an­sprü­che zuste­hen. Des­halb soll­te gera­de bei grö­ße­ren Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men oder kom­ple­xe­ren Fami­li­en­kon­stel­la­tio­nen geprüft wer­den, wel­che Aus­wir­kun­gen die gewünsch­te Ver­mö­gens­ver­tei­lung auf mög­li­che Pflicht­teils­an­sprü­che haben kann. Auch Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten kön­nen dabei eine Rol­le spie­len. Grund­sätz­lich wer­den Schen­kun­gen im Rah­men des Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­spruchs mit zuneh­men­dem zeit­li­chen Abstand zum Erb­fall gerin­ger berück­sich­tigt. Ver­ein­facht redu­ziert sich der berück­sich­tig­te Anteil grund­sätz­lich mit jedem voll­stän­dig ver­gan­ge­nen Jahr um ein Zehn­tel. Nach zehn Jah­ren kann eine Schen­kung grund­sätz­lich voll­stän­dig aus der Pflicht­teils­er­gän­zung her­aus­fal­len. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Beson­der­hei­ten und Aus­nah­men. Ins­be­son­de­re bei Schen­kun­gen zwi­schen Ehe­gat­ten sowie bei bestimm­ten vor­be­hal­te­nen Nut­zungs­rech­ten kann die recht­li­che Beur­tei­lung kom­ple­xer sein. Des­halb ist ein Punkt beson­ders wich­tig: Die steu­er­li­che 10-Jah­res-Betrach­tung und die pflicht­teils­recht­li­che 10-Jah­res-Frist sind nicht auto­ma­tisch das­sel­be. Bei­de The­men soll­ten getrennt und fach­lich geprüft wer­den.

Meh­re­re Kin­der, Immo­bi­li­en und Unter­neh­men: Wie ver­teilt man Ver­mö­gen fair?

Gleich ver­tei­len und fair ver­tei­len sind nicht zwangs­läu­fig das­sel­be. Die­ser Punkt wird beson­ders rele­vant, wenn das Ver­mö­gen nicht aus­schließ­lich aus Geld besteht. Neh­men wir eine Fami­lie mit zwei Kin­dern, einem Unter­neh­men, zwei Immo­bi­li­en und einem Wert­pa­pier­de­pot. Ein Kind arbei­tet mög­li­cher­wei­se bereits im Fami­li­en­un­ter­neh­men. Das ande­re hat kei­ner­lei Inter­es­se dar­an. Eine Immo­bi­lie wird von einem Fami­li­en­mit­glied genutzt. Die ande­re ist ver­mie­tet. Jetzt ein­fach jeden Ver­mö­gens­wert zu glei­chen Tei­len auf­zu­tei­len, kann lang­fris­tig neue Pro­ble­me schaf­fen. Plötz­lich besit­zen Geschwis­ter gemein­sam Immo­bi­li­en, obwohl sie völ­lig unter­schied­li­che Zie­le ver­fol­gen. Oder ein Kind über­nimmt ein Unter­neh­men, wäh­rend das ande­re einen finan­zi­el­len Aus­gleich benö­tigt. Des­halb soll­te bei grö­ße­ren Ver­mö­gen nicht aus­schließ­lich gefragt wer­den: „Wie tei­len wir alles exakt gleich auf?“ Son­dern: „Wie kön­nen wir Ver­mö­gen so ver­tei­len, dass es zu den Men­schen, ihren Inter­es­sen und der lang­fris­ti­gen Stra­te­gie der Fami­lie passt?“ Anschlie­ßend kann geprüft wer­den, wie mög­li­che Wert­un­ter­schie­de aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen.

Die 7 häu­figs­ten Feh­ler bei der Ver­mö­gens­nach­fol­ge

Feh­ler 1: Zu lan­ge war­ten Wer sich erst im sehr hohen Alter mit sei­ner Nach­fol­ge beschäf­tigt, kann mög­li­che zeit­li­che Gestal­tungs­spiel­räu­me ver­lie­ren. Eine früh­zei­ti­ge Pla­nung bedeu­tet nicht, sofort Ver­mö­gen ver­schen­ken zu müs­sen. Sie bedeu­tet zunächst, die eige­ne Situa­ti­on zu ken­nen.

Feh­ler 2: Nur auf Steu­ern schau­en Die nied­rigs­te Steu­er­be­las­tung ist nicht auto­ma­tisch die bes­te Lösung. Liqui­di­tät, eige­ne Ver­sor­gung, Kon­trol­le und Fami­li­en­in­ter­es­sen sind min­des­tens genau­so wich­tig.

Feh­ler 3: Die Eigen­tums­ver­hält­nis­se igno­rie­ren Nicht nur die Höhe des Fami­li­en­ver­mö­gens zählt. Ent­schei­dend ist auch, wem wel­che Ver­mö­gens­wer­te heu­te tat­säch­lich gehö­ren.

Feh­ler 4: Zu viel Ver­mö­gen zu früh über­tra­gen Ein Steu­er­vor­teil hilft wenig, wenn spä­ter Liqui­di­tät für den eige­nen Lebens­stan­dard oder uner­war­te­te Aus­ga­ben fehlt.

Feh­ler 5: Immo­bi­li­en ein­fach unter meh­re­ren Kin­dern auf­tei­len Gemein­sa­mes Immo­bi­li­en­ei­gen­tum kann funk­tio­nie­ren. Es kann aber auch Kon­flik­te erzeu­gen, wenn die Eigen­tü­mer unter­schied­li­che finan­zi­el­le Zie­le ver­fol­gen.

Feh­ler 6: Steu­er­recht und Erbrecht mit­ein­an­der ver­mi­schen Eine steu­er­lich sinn­vol­le Gestal­tung muss nicht auto­ma­tisch erb­recht­lich opti­mal sein. Bei­de Per­spek­ti­ven soll­ten gemein­sam, aber fach­lich getrennt betrach­tet wer­den.

Feh­ler 7: Die nächs­te Gene­ra­ti­on nicht ein­be­zie­hen Ver­mö­gens­nach­fol­ge betrifft nicht nur den­je­ni­gen, der Ver­mö­gen über­trägt. Auch die zukünf­ti­gen Eigen­tü­mer soll­ten ver­ste­hen, wel­che Ver­ant­wor­tung, Kos­ten und Ent­schei­dun­gen mit Immo­bi­li­en, Unter­neh­men oder grö­ße­ren Ver­mö­gens­wer­ten ver­bun­den sind.

Wie wir dei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge beglei­ten

Wir star­ten nicht mit einer Schen­kung. Wir star­ten mit dei­ner Situa­ti­on. Denn bevor über Frei­be­trä­ge, Nieß­brauch oder ande­re Gestal­tun­gen gespro­chen wird, muss zunächst klar sein, was über­haupt erreicht wer­den soll. Schritt 1: Ver­mö­gens­struk­tur erfas­sen Im ers­ten Schritt schaf­fen wir Trans­pa­renz. Dazu betrach­ten wir bei­spiels­wei­se:

  • Immo­bi­li­en
  • Wert­pa­pier­ver­mö­gen
  • Bank­gut­ha­ben und Liqui­di­tät
  • Ver­si­che­run­gen und Vor­sor­ge­ver­mö­gen
  • Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen
  • Finan­zie­run­gen und sons­ti­ge Ver­bind­lich­kei­ten

So ent­steht ein Gesamt­bild des vor­han­de­nen Ver­mö­gens.

Schritt 2: Eigen­tums­ver­hält­nis­se klä­ren Anschlie­ßend betrach­ten wir, wem die ein­zel­nen Ver­mö­gens­wer­te aktu­ell gehö­ren. Gera­de bei Ehe­paa­ren ist das für die spä­te­re Gestal­tung rele­vant. Denn rech­ne­risch vor­han­de­ne Frei­be­trä­ge kön­nen nur sinn­voll beur­teilt wer­den, wenn auch die tat­säch­li­che Eigen­tums­struk­tur bekannt ist.

Schritt 3: Eige­ne Ver­sor­gung bestim­men Bevor Ver­mö­gen über­tra­gen wird, betrach­ten wir dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Zukunft. Wie viel Liqui­di­tät möch­test du behal­ten? Wel­che lau­fen­den Ein­nah­men benö­tigst du? Wel­che Reser­ven sol­len vor­han­den sein? Und wel­che Immo­bi­li­en oder Kapi­tal­an­la­gen möch­test du wei­ter­hin nut­zen? Dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit bil­det die Grund­la­ge jeder wei­te­ren Ent­schei­dung.

Schritt 4: Zie­le der Ver­mö­gens­nach­fol­ge defi­nie­ren Danach geht es um dei­ne Wün­sche. Wer soll spä­ter wel­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten? Wel­che Immo­bi­li­en sol­len inner­halb der Fami­lie blei­ben? Soll ein Unter­neh­men inner­halb der Fami­lie fort­ge­führt wer­den? Möch­test du bereits zu Leb­zei­ten Ver­mö­gen über­tra­gen? Wel­che Kon­trol­le möch­test du behal­ten? Und wie wich­tig ist dir eine mög­lichst gleich­mä­ßi­ge bezie­hungs­wei­se als fair emp­fun­de­ne Ver­tei­lung?

Schritt 5: Steu­er­li­che und recht­li­che Mög­lich­kei­ten prü­fen Erst jetzt geht es um kon­kre­te Gestal­tun­gen. Dabei kön­nen je nach Situa­ti­on bei­spiels­wei­se Frei­be­trä­ge, Schen­kun­gen, Nieß­brauch oder wei­te­re recht­li­che und steu­er­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten eine Rol­le spie­len. Die kon­kre­te steu­er­li­che und recht­li­che Bera­tung erfolgt dabei durch die ent­spre­chen­den Spe­zia­lis­ten. Wir betrach­ten das finan­zi­el­le Gesamt­bild und koor­di­nie­ren bei Bedarf die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern, Rechts­an­wäl­ten und Nota­ren.

Schritt 6: Finan­zi­el­le Umset­zung pla­nen Eine Nach­fol­ge­stra­te­gie muss auch prak­tisch funk­tio­nie­ren. Wenn bei­spiels­wei­se eine Immo­bi­lie an ein Kind über­tra­gen wird, ein ande­res Kind aber einen finan­zi­el­len Aus­gleich erhal­ten soll, muss geklärt wer­den, woher die­se Liqui­di­tät kommt. Genau hier ver­bin­den sich Nach­fol­ge­pla­nung und Ver­mö­gens­stra­te­gie.

Schritt 7: Stra­te­gie regel­mä­ßig über­prü­fen Ver­mö­gen ver­än­dert sich. Immo­bi­li­en­wer­te ver­än­dern sich. Fami­li­en ver­än­dern sich. Und auch recht­li­che oder steu­er­li­che Rah­men­be­din­gun­gen kön­nen sich ver­än­dern.

Für wen ist eine früh­zei­ti­ge Nach­fol­ge­pla­nung beson­ders inter­es­sant?

Nicht jede Fami­lie benö­tigt eine kom­ple­xe Nach­fol­ge­stra­te­gie. Mit zuneh­men­dem Ver­mö­gen und kom­ple­xe­ren Eigen­tums­ver­hält­nis­sen wird eine früh­zei­ti­ge Ana­ly­se jedoch immer wich­ti­ger.

Beson­ders sinn­voll kann eine Prü­fung sein, wenn:

  • du eine oder meh­re­re Immo­bi­li­en besitzt,
  • du ein grö­ße­res Wert­pa­pier- oder Geld­ver­mö­gen auf­ge­baut hast,
  • du Unter­neh­mer bist oder Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen hältst,
  • dein Ver­mö­gen mög­li­cher­wei­se ober­halb der ver­füg­ba­ren Frei­be­trä­ge liegt,
  • Immo­bi­li­en seit dem Erwerb deut­lich an Wert gewon­nen haben,
  • du bereits zu Leb­zei­ten Ver­mö­gen an Kin­der oder Enkel über­tra­gen möch­test,
  • du wei­ter­hin Miet­ein­nah­men oder ande­re Erträ­ge aus dei­nem Ver­mö­gen benö­tigst,
  • meh­re­re Kin­der unter­schied­li­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten sol­len,
  • du eine Patch­work­fa­mi­lie oder eine kom­ple­xe­re fami­liä­re Situa­ti­on hast,
  • Pflicht­teils­an­sprü­che eine Rol­le spie­len könn­ten,
  • du nicht weißt, wel­che finan­zi­el­len und steu­er­li­chen Fol­gen ein heu­ti­ger Erb­fall für dei­ne Fami­lie hät­te.

Dabei gibt es für uns kein bestimm­tes Alter, ab dem Ver­mö­gens­nach­fol­ge plötz­lich rele­vant wird.

Ent­schei­dend sind dei­ne Ver­mö­gens­struk­tur, dei­ne Fami­lie und dei­ne per­sön­li­chen Zie­le.

FAQ: Die wich­tigs­ten Fra­gen

Wie viel kann ich mei­nen Kin­dern steu­er­frei schen­ken?

Kin­der haben gegen­über jedem Eltern­teil grund­sätz­lich einen per­sön­li­chen Frei­be­trag von 400.000 Euro. Ob und in wel­chem Umfang die­ser tat­säch­lich genutzt wer­den kann, hängt unter ande­rem von der vor­han­de­nen Eigen­tums­struk­tur und bereits erfolg­ten Über­tra­gun­gen ab.

Kann ich den Frei­be­trag nach zehn Jah­ren erneut nut­zen?

Grund­sätz­lich kön­nen per­sön­li­che Frei­be­trä­ge nach Ablauf des rele­van­ten Zehn­jah­res­zeit­raums bei spä­te­ren Über­tra­gun­gen erneut zur Ver­fü­gung ste­hen. Des­halb kann eine früh­zei­ti­ge Pla­nung bei grö­ße­ren Ver­mö­gen rele­vant sein.

Soll­te ich mög­lichst früh alles an mei­ne Kin­der ver­schen­ken?

Nein. Eine mög­li­che Steu­er­erspar­nis soll­te nie­mals dazu füh­ren, dass dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit gefähr­det wird. Vor jeder grö­ße­ren Schen­kung soll­te des­halb geprüft wer­den, wel­ches Ver­mö­gen und wel­che lau­fen­den Ein­nah­men du selbst lang­fris­tig benö­tigst.

Kann ich eine Immo­bi­lie ver­schen­ken und trotz­dem die Mie­te behal­ten?

Eine mög­li­che Gestal­tung dafür ist der Vor­be­halts­nieß­brauch. Dabei kann Eigen­tum über­tra­gen wer­den, wäh­rend bestimm­te Nut­zungs­rech­te bezie­hungs­wei­se Erträ­ge beim bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer ver­blei­ben. Die kon­kre­te Gestal­tung und ihre steu­er­li­chen sowie recht­li­chen Fol­gen müs­sen indi­vi­du­ell geprüft wer­den.

Senkt Nieß­brauch die Schen­kung­steu­er?

Ein vor­be­hal­te­ner Nieß­brauch kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen den steu­er­lich rele­van­ten Wert einer Schen­kung beein­flus­sen. Wie groß die­ser Effekt tat­säch­lich ist, hängt unter ande­rem vom Wert der Immo­bi­lie, der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung des Nieß­brauchs und wei­te­ren Fak­to­ren ab.

Was ist bes­ser: schen­ken oder ver­er­ben?

Das hängt von dei­ner Situa­ti­on ab. Schen­kun­gen kön­nen eine früh­zei­ti­ge Gestal­tung und gege­be­nen­falls die mehr­fa­che Nut­zung von Frei­be­trä­gen ermög­li­chen. Gleich­zei­tig gibst du Ver­mö­gen bereits zu Leb­zei­ten aus der Hand. Des­halb soll­ten steu­er­li­che Vor­tei­le, Kon­trol­le, Liqui­di­tät und eige­ne Ver­sor­gung gemein­sam betrach­tet wer­den.

Kann ich durch Schen­kun­gen Pflicht­teils­an­sprü­che redu­zie­ren?

Schen­kun­gen kön­nen Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Pflicht­teils­er­gän­zungs­an­sprü­che haben.

Die ent­spre­chen­den Fris­ten und Vor­aus­set­zun­gen sind aller­dings kom­plex und nicht mit den steu­er­li­chen Zehn­jah­res­re­geln gleich­zu­set­zen.

Was ist eine Ket­ten­schen­kung?

Bei einer Ket­ten­schen­kung wird Ver­mö­gen über meh­re­re Per­so­nen inner­halb einer Fami­lie über­tra­gen. Dadurch kön­nen unter­schied­li­che per­sön­li­che Frei­be­trä­ge rele­vant wer­den. Eine sol­che Gestal­tung muss jedoch recht­lich und steu­er­lich sau­ber auf­ge­baut sein und soll­te nicht ohne fach­li­che Bera­tung umge­setzt wer­den.

Brau­che ich für die Ver­mö­gens­nach­fol­ge einen Steu­er­be­ra­ter oder Notar?

Bei steu­er­li­chen und recht­li­chen Gestal­tun­gen soll­te ent­spre­chen­de Fach­be­ra­tung ein­be­zo­gen wer­den.

Je nach Ver­mö­gens­struk­tur kön­nen ins­be­son­de­re Steu­er­be­ra­ter, Nota­re und spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te not­wen­dig sein.

Unse­re Auf­ga­be liegt dar­in, dei­ne finan­zi­el­le Gesamt­si­tua­ti­on zu betrach­ten, die stra­te­gi­schen Fra­gen her­aus­zu­ar­bei­ten und bei Bedarf die Zusam­men­ar­beit mit den ent­spre­chen­den Spe­zia­lis­ten zu koor­di­nie­ren.

Über­sicht: Die wich­tigs­ten Fak­to­ren einer guten Ver­mö­gens­nach­fol­ge

Fak­torWar­um er wich­tig ist
Ver­mö­gens­hö­heBeein­flusst den mög­li­chen steu­er­li­chen und stra­te­gi­schen Gestal­tungs­be­darf
Ver­mö­gens­struk­turImmo­bi­li­en, Unter­neh­men und liqui­de Anla­gen erfor­dern unter­schied­li­che Lösun­gen
Eigen­tums­ver­hält­nis­seEnt­schei­den mit dar­über, wel­che Über­tra­gun­gen über­haupt mög­lich sind
Frei­be­trä­geKön­nen bei früh­zei­ti­ger Pla­nung eine wich­ti­ge Rol­le spie­len
ZeitKann zusätz­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten eröff­nen
Eige­ne Ver­sor­gungMuss vor jeder Ver­mö­gens­über­tra­gung gesi­chert sein
Liqui­di­tätWich­tig für Über­ge­ber, Erben und mög­li­che Steu­er­zah­lun­gen
Nieß­brauchKann bei Immo­bi­li­en eine früh­zei­ti­ge Über­tra­gung mit vor­be­hal­te­nen Nut­zungs­rech­ten ver­bin­den
Pflicht­teilKann die gewünsch­te Ver­mö­gens­ver­tei­lung beein­flus­sen
Fami­li­en­struk­turMeh­re­re Kin­der, Patch­work­fa­mi­li­en oder Unter­neh­men erhö­hen die Kom­ple­xi­tät
Steu­er & RechtMüs­sen fach­lich geprüft und mit­ein­an­der abge­stimmt wer­den
Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fungHält die Pla­nung pas­send zu Ver­mö­gen, Fami­lie und Rechts­la­ge

Hand­lungs­emp­feh­lung

Eine gute Ver­mö­gens­nach­fol­ge beginnt nicht mit der Fra­ge:

„Wie zah­le ich mög­lichst wenig Erb­schaft­steu­er?“

Sie beginnt mit wesent­lich grund­le­gen­de­ren Fra­gen:

Was habe ich auf­ge­baut?

Wem gehört die­ses Ver­mö­gen heu­te?

Wie viel davon benö­ti­ge ich selbst?

Was möch­te ich an die nächs­te Gene­ra­ti­on wei­ter­ge­ben?

Wer soll spä­ter wel­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten?

Wel­che Kon­flik­te könn­ten dar­aus ent­ste­hen?

Und erst danach:

Wie lässt sich die­ses Ziel steu­er­lich und recht­lich sinn­voll umset­zen?

Genau die­se Rei­hen­fol­ge ist ent­schei­dend.

Denn die bes­te Ver­mö­gens­nach­fol­ge ist nicht auto­ma­tisch die mit der nied­rigs­ten Steu­er.

Sie ist die­je­ni­ge, die dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit schützt, dei­ne Wün­sche berück­sich­tigt und dafür sorgt, dass dein Ver­mö­gen mög­lichst so wei­ter­ge­ge­ben wird, wie du es vor­ge­se­hen hast.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Soll­test du dei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge prü­fen?

  • Du besitzt eine oder meh­re­re Immo­bi­li­en.
  • Du hast ein grö­ße­res Kapi­tal­ver­mö­gen auf­ge­baut.
  • Du besitzt ein Unter­neh­men oder Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen.
  • Du kennst den aktu­el­len unge­fäh­ren Wert dei­nes Gesamt­ver­mö­gens.
  • Du weißt, wem wel­che Ver­mö­gens­wer­te heu­te tat­säch­lich gehö­ren.
  • Du weißt, wer spä­ter wel­che Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten soll.
  • Du kennst die per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge dei­ner poten­zi­el­len Erben bezie­hungs­wei­se Beschenk­ten.
  • Du hast bereits erfolg­te Schen­kun­gen doku­men­tiert.
  • Dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Ver­sor­gung wäre auch nach einer mög­li­chen Schen­kung gesi­chert.
  • Du weißt, wel­che Rol­le Pflicht­teils­an­sprü­che spie­len könn­ten.
  • Tes­ta­ment, Voll­mach­ten und bestehen­de finan­zi­el­le Struk­tur pas­sen zu dei­nen heu­ti­gen Wün­schen.
  • Dei­ne Kin­der bezie­hungs­wei­se zukünf­ti­gen Erben ken­nen zumin­dest die grund­le­gen­den Plä­ne.

Bei meh­re­ren Punk­ten musst du mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ ant­wor­ten?

Dann bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch, dass aku­ter Hand­lungs­be­darf besteht.

Es kann aber ein guter Zeit­punkt sein, dei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge ein­mal struk­tu­riert zu betrach­ten.

Wie gut ist dei­ne Ver­mö­gens­nach­fol­ge heu­te auf­ge­stellt?

Du hast über vie­le Jah­re oder Jahr­zehn­te Ver­mö­gen auf­ge­baut. Anschlie­ßend soll­te die Fra­ge, was spä­ter damit pas­siert, nicht dem Zufall über­las­sen wer­den. Viel­leicht besitzt du meh­re­re Immo­bi­li­en und weißt nicht, wie du die­se sinn­voll unter dei­nen Kin­dern ver­tei­len sollst. Viel­leicht möch­test du bereits heu­te Ver­mö­gen über­tra­gen, aber dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit behal­ten. Oder du möch­test zunächst ein­fach wis­sen, wel­che Aus­wir­kun­gen ein heu­ti­ger Erb­fall für dei­ne Fami­lie haben könn­te. Genau dort set­zen wir an.

Ver­mö­gens­nach­fol­ge unver­bind­lich ana­ly­sie­ren las­sen

Im ers­ten Schritt betrach­ten wir dei­ne aktu­el­le Ver­mö­gens­struk­tur, Eigen­tums­ver­hält­nis­se, dei­ne fami­liä­re Situa­ti­on und dei­ne per­sön­li­chen Zie­le. Anschlie­ßend iden­ti­fi­zie­ren wir die Berei­che, bei denen finan­zi­el­ler, steu­er­li­cher oder recht­li­cher Gestal­tungs­be­darf bestehen könn­te. Für die kon­kre­te steu­er­li­che und recht­li­che Umset­zung bin­den wir bei Bedarf die ent­spre­chen­den Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­wäl­te und Nota­re ein. So ent­steht kei­ne iso­lier­te Steu­er­lö­sung, son­dern eine Ver­mö­gens­stra­te­gie, die dei­ne eige­ne finan­zi­el­le Sicher­heit und die nächs­te Gene­ra­ti­on gemein­sam berück­sich­tigt. Denn am Ende geht es nicht nur dar­um, wie viel Ver­mö­gen du wei­ter­gibst. Es geht dar­um, wie durch­dacht du es wei­ter­gibst.

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